EU-Defizitverfahren: Keine neuen Vorgaben für Österreich
Die neuen EU-Schuldenregeln fokussieren auf das Wachstum der Nettoausgaben für Defizitbewertungen. Aus diesen Ausgaben werden Zinszahlungen, Einmaleffekte, temporäre Maßnahmen und zyklische Elemente beim Arbeitslosengeld ausgeschlossen. Laut EU-Kommission wird Österreichs Nettoausgabenwachstum 2025 um 2,2 Prozent steigen, innerhalb der empfohlenen Obergrenze von 2,6 Prozent. Für 2026 wird ein Wachstum von 2,1 Prozent vorhergesagt, unter der Grenze von 2,2 Prozent.
EU-Defizitverfahren gegen Österreich läuft weiter
Die Kommission habe den Budgetplan 2026 von Österreich schon im Juni bewertet, erklärte der zuständige EU-Kommissar Valdis Dombrovskis in der Pressekonferenz am Dienstagnachmittag. Der Plan entspreche den empfohlenen Obergrenzen. Sollte es große Abweichungen geben, etwa wenn das Nettoausgabenwachstum stark steigen sollte, "dann müssen wir das genau beobachten". Die Kommission habe ihre Bewertung auf Grundlage des Budgetentwurfs und der Kommissionsprognose durchgeführt "und da kommen wir zur selben Schlussfolgerung": Österreich werde voraussichtlich das maximale Nettoausgabenwachstum einhalten.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt würden keine weiteren Verfahrensschritte unternommen, das laufende Verfahren bleibe jedoch offen, heißt es in der Mitteilung der Kommission. Sie kündigt an, die Lage im Frühjahr 2026 erneut zu bewerten, wenn die finalen Daten für 2025 vorliegen würden. Dies geschieht im Rahmen des Frühlingspakets des Europäischen Semesters im Mai oder Juni. Die betroffenen Mitgliedstaaten bleiben aber an die jeweilige Empfehlung des Rates zur Senkung ihrer Budgetdefizite gebunden. Neben Österreich laufen aktuell Defizitverfahren gegen Belgien, Frankreich, Ungarn, Italien, Malta, Polen, Rumänien und die Slowakei.
Die Kommission hat am Dienstag für Österreich keine eigene Bewertung des Haushaltsplans für 2026 veröffentlicht. Wien hat die gewünschten Pläne und Zahlen für 2025 und 2026 bereits mit dem Doppelbudget im Mai nach Brüssel geschickt. Dies wurde von der Kommission im Juni als mit den Vorschriften des EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt im Einklang stehend bewertet. Heute wurden Bewertungen für 17 andere EU-Länder veröffentlicht; fünf davon laufen Gefahr, die Vorgaben nicht zu erfüllen.
Geplantes Ende von EU-Defizitverfahren gegen Österreich 2028
Grund für die Eröffnung des Defizitverfahren war, dass Österreich mit seinem Budgetdefizit von 4,7 Prozent des BIP im vergangenen Jahr und den geplanten 4,5 Prozent heuer klar über der erlaubten Grenze von drei Prozent der Wirtschaftsleistung der Maastricht-Kriterien der EU liegt. Die EU-Kommission hatte Anfang Juni in ihrem Frühjahrspaket zum Europäischen Semester für Österreich ein übermäßiges Defizit festgestellt und die Empfehlung eines Verfahrens angekündigt, die vom Rat der Finanzminister im Juli abgenickt wurde. Wien hat Brüssel fristgerecht zum 15. Oktober die Maßnahmen zur Bekämpfung des Defizits gemeldet. Geplant ist, dass Österreich bis Ende 2028 aus dem Defizitverfahren herauskommt.
(APA/Red)