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Übertragung von U-Ausschüssen: Weißer Rauch blieb aus

Übte Kritik: Andreas Hanger.
Übte Kritik: Andreas Hanger. ©APA/Max Slovencik
Ein von der FPÖ bevorzugtes Modell in puncto Übertragung von U-Ausschüssen ist mit Gegenwind konfrontiert - und zwar von Seiten der ÖVP. Diese stufte es in Person von Andreas Hanger als "untauglich" ein.
Liveübertragung von U-Ausschuss unklar

Auf Live-Übertragungen aus Untersuchungsausschüssen wird man wohl weiter warten müssen. Für eine entsprechende Gesetzesinitiative der FPÖ, die gegen Ende der Donnerstagabend abgeschlossenen Plenarwoche des Nationalrats erstmals behandelt wurde, zeichnete sich nämlich keine Mehrheit ab. Die ÖVP befand den Vorschlag wörtlich für "untauglich". Die vier anderen Parteien äußerten sich immerhin an sich allesamt positiv zu einer Live-Übertragung.

FP-Generalsekretär Christian Hafenecker argumentierte, dass es ja auch bereits einen Live-Ticker aus dem Ausschuss gebe. Warum sollte man dann also die Befragungen nicht auch in Bildern präsentieren können, fragte er. Hafenecker hätte gerne eine tragbare Lösung bis zum Start der Befragungen im Pilnacek-U-Ausschuss Mitte Jänner. Dazu dienen soll eine bereits geplante gemeinsame Reise nach Deutschland, wo unter gewissen Umständen eine Direkt-Übertragung möglich ist.

Kritik von ÖVP

Die ÖVP äußerte Bedenken, was die Verletzung von Persönlichkeitsrechten angeht. Das von der FPÖ präferierte Modell, dass der Vorsitzende des Ausschusses über Ausnahmen von der Übertragung entscheiden soll, bezeichnete VP-Mandatar Andreas Hanger als "untauglich". Wenn es rechtlich möglich sei, solle man die Live-Übertragungen ermöglichen, wenn nicht, dann eben nicht.

SP-Abgeordneter Jan Krainer ist grundsätzlich dafür, er würde die Medien selbst (rechtlich) entscheiden lassen, welche Befragung sie senden. Dieser Modus könnte funktionieren, meinte dann auch NEOS-Mandatar Nikolaus Scherak. Er könnte sich aber beispielsweise auch eine zeitversetzte Übertragung vorstellen. Die Grünen-Abgeordnete Nina Tomaselli sah wie ihre Vorredner zwar rechtliche Herausforderungen. Diese seien aber zu überwinden, wenn man denn wolle, so Tomaselli mit Blick auf die ÖVP. Der Gesetzesvorschlag wird nunmehr im Geschäftsordnungsausschuss beraten und könnte so im Fall einer Einigung (auch abgeändert) zeitnah vom Nationalrat beschlossen werden.

Frist für Anfragebeantwortungen

Auch ein zweiter Gesetzesvorstoß der Freiheitlichen zum parlamentarischen Geschehen, der einer ersten Aussprache unterzogen wurde, darf mit keiner Umsetzung rechnen. Die FPÖ will die Frist für die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen an jene des Informationsfreiheitsgesetzes anpassen, also auf grundsätzlich vier Wochen. Zudem sollen Regierungsmitglieder wie bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen unter "Wahrheitspflicht" stehen.

Die ÖVP lehnte das Vorhaben in Person des Abgeordneten Wolfgang Gerstl ab. Er meint, dass es der FPÖ in Wahrheit nur darum gehe, das Vertrauen in die Institutionen zu schwächen. Seitens der SPÖ verwies die Abgeordnete Muna Duzdar darauf, dass die Freiheitlichen in den vergangenen Monaten mit umfangreichen Massenanfragen fast schon danach getrachtet hätten, die Ministerien lahmzulegen. Daher konnte sie einer Verkürzung der Antwortfrist nichts abgewinnen.

Die dritte Koalitionspartei sah Letzteres anders. Der NEOS-Abgeordnete Nikolaus Scherak fand es fast schon skurril, dass Parlamentarier länger auf die Antworten warten müssten als Privatpersonen. Genauso sah das die Grünen-Abgeordnete Alma Zadić. Die beiden können sich jeweils eine Anpassung an das Informationsfreiheitsgesetz vorstellen. Dagegen waren sie jedoch, mittels einer "Wahrheitspflicht" das Strafrecht zu bemühen. Sowohl Scherak als auch Zadić befürworteten stattdessen die Möglichkeit eines Organstreitverfahrens.

(APA/Red)

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