Nationalrat liefert Hörl nicht aus
Bei der Entscheidung um die Auslieferung des Tiroler ÖVP-Abgeordneten Franz Hörl geht um die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch von Hörl im Fall seines "Sauviech"-Ausspruchs. Hörl wurde am Landesgericht Innsbruck angeklagt, da er laut Anklage im Jahr 2024 zur vorsätzlichen Tötung von Wölfen aufgerufen haben soll. Ein Video davon wurde im Internet veröffentlicht.
Hörl wird nicht "ausgeliefert": Staatsanwaltschaft Innsbruck bei Berufungsverfahren gehemmt
"Und deswegen müssen wir, wenn's so weitergeht - schießen was geht, eingraben was geht und schauen wir, dass wir die gesetzlichen Voraussetzungen zusammenbringen. Und wenn nicht, muss es ein Notwehrrecht geben für jeden Bauern, genau wie beim Fuchs und Marder. Wenn so ein Sauviech auftaucht, schießen", hatte der Zillertaler bei einer Versammlung des Bauernbundes im August 2024 in Westendorf im Unterland im Vorfeld der Nationalratswahl den Zuhörern zugerufen.
Dies rief schließlich die Staatsanwaltschaft auf den Plan, die Hörl unter anderem wegen einer möglichen "Vorsätzlichen Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes" als Bestimmungstäter sowie der Aufforderung zu einer mit Strafe bedrohten Handlung anklagte. Von diesen Vorwürfen wurde Hörl schließlich nicht rechtskräftig freigesprochen. Bevor die Berufung verhandelt werden kann, muss aufgrund der nunmehrigen Abgeordnetentätigkeit Hörls der Immunitätsausschuss befasst werden. Mit dessen Nein, ist das Verfahren quasi gehemmt.
(APA/Red)