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Grünes Licht von Ministerrat für Gesundheitsreformfonds

Der Gesundheitsreformfonds wurde vom Ministerrat beschlossen.
Der Gesundheitsreformfonds wurde vom Ministerrat beschlossen. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Der Ministerrat hat für die Einrichtung eines Gesundheitsreformfonds gestimmt. Die Einführung des elektronischen Eltern-Kind-Passes wird auf Oktober 2026 verschoben. Zusätzlich sind ein Gesundheitsgespräch und weitere Hebammenberatungen geplant. Ab 2026 müssen niedergelassene Ärzte Diagnosen elektronisch codieren.

Der Gesundheitsreformfonds wird aus höheren Krankenversicherungsbeiträgen für Pensionisten finanziert. Von 2026 bis 2030 sollen die Mittel den Krankenversicherungen helfen, die Versorgung im niedergelassenen Bereich zu verbessern, etwa durch erweiterte Öffnungszeiten und Telemedizin. Zudem sollen die Patientenströme optimiert, die Gesundheitsvorsorge und Prävention altersgerecht gefördert sowie die psychische Gesundheit und Digitalisierung in den Kassen unterstützt werden.

Komplexer Eltern-Kind-Pass sorgt für Verschiebung

Zu einer Verschiebung kommt es beim elektronischen Eltern-Kind-Pass, und zwar "aufgrund der Komplexität des Projektes", wie es in den Erläuterungen zum Gesetzesvorschlag der Regierung heißt. Statt mit 1. Jänner startet er nun mit 1. Oktober 2026. Ab diesem Zeitpunkt werden neu festgestellte Schwangerschaften ausschließlich in elektronischer Form dokumentiert (und kein Papierheft mehr ausgegeben). Außerdem sollen ab 1. März 2027 die Daten zu Kindern, die ab diesem Tag geboren werden, elektronisch gespeichert werden.

Ein weiterer Regierungsbeschluss betrifft eine Novelle, mit der das Bundesgesetz über die Dokumentation im Gesundheitswesen geändert wird. Mit ihr werden ab 1. Jänner 2026 - auch das eine Verzögerung um ein Jahr - niedergelassene Ärztinnen und Ärzte zur Codierung der Diagnosen ihrer Patienten mittels ICD-10-Codes verpflichtet. Ausgenommen von der Pflicht werden nur jene Wahlärzte, die weniger als 300 Patienten pro Jahr behandeln, wie man im Gesundheitsministerium gegenüber der APA erläuterte.

Die Ärztekammer war gegen die Novelle aufgetreten, sie stieß sich an der kurzen Begutachtungsfrist von einer knappen Woche, äußerte aber auch Datenschutzbedenken. Auf Regierungsseite verwies man auf ein gültiges Datenschutzgutachten. Die knappe Frist wurde mit Zeitdruck erklärt, der unter anderem durch hinhaltenden Widerstand der Ärztevertreter zustande gekommen sei. Durch die Diagnosecodierung will man künftig Gesundheitsleistungen und -strukturen besser planen können, Risikogruppen identifizieren und Daten für die Versorgungsforschung und Epidemiologie gewinnen.

(APA/Red)

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