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Neue Regeln für Verkauf von legalem Hanf: Das ändert sich

Die Regierung regelt den Verkauf von legalem Hanf neu.
Die Regierung regelt den Verkauf von legalem Hanf neu. ©dpa - Bildfunk
Die Bundesregierung hat eine Änderung des Tabakmonopolgesetzes beschlossen. Ab 2029 dürfen Cannabis-Produkte mit niedrigem THC-Gehalt nur von lizensierten Großhändlern bezogen und in Tabakläden verkauft werden. Hanf- und CBD-Shops haben bis dahin eine Übergangsfrist.
Verkauf von legalem Hanf: Gesetz soll Klarheit schaffen
Start für Verkauf von legalem Hanf in Trafiken

Die Regierung sieht vor, dass Hanfshops während einer Übergangsphase Zeit für eine Neuorientierung erhalten. Damit sie bis Ende 2028 weiter verkaufen dürfen, benötigen sie eine "Hanf-Lizenz" von der Monopolverwaltung. Zusätzlich müssen die Shops seit Anfang 2025 bestehen und hauptsächlich mit Hanfprodukten, die maximal 0,3 Prozent THC enthalten, gehandelt haben.

Juristische Unsicherheit bei Verkauf von legalem Hanf durch Entscheidung der Zollbehörde

Die Frage nach der Berechtigung für den Verkauf von legalem Hanf hatte zuvor für juristische Unsicherheiten gesorgt. Auslöser war eine Entscheidung der Zollbehörde Ende 2024, die sich auf ein höchstgerichtliches Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs bezog. Sie interpretierte dieses dahingehend, dass der Verkauf legaler Cannabisblüten ausschließlich Trafiken und Tabakgroßhändlern vorbehalten sei - mit Verweis auf das Tabakmonopolgesetz. Die Hanfbranche bzw. der im Frühjahr neu formierte Cannabis-Bundesverband (ÖCB) bestritt diese Interpretation vehement und warnte vor einer existenzbedrohenden Lage für die Branche.

Nikotinbeutel und E-Liquids für E-Zigaretten ab April 2026 tabaksteuerpflichtig

Beschlossen wurden am Dienstag im Ministerrat weiters Änderungen für Nikotinpouches (Nikotinbeutel) und E-Liquids, die ab April 2026 tabaksteuerpflichtig werden. Außerdem dürfen sie analog zu legalem Hanf künftig nurmehr in Trafiken bzw. lizenzierten "Dampfershops" vertrieben werden, womit auch der Jugendschutz gestärkt werden soll. Der Steuersatz wird dabei auf die Menge der verkauften Produkte abstellen: Beispielsweise sollen für E-Liquids zunächst 200 Euro pro Liter eingehoben werden, ab Februar 2028 steigt der Satz auf 260 Euro pro Liter, geht aus Unterlagen des Ministeriums hervor. Bisher wurde auf Nikotinbeutel und E-Liquids keine Steuer eingehoben. Von den Neuerungen, die noch heuer im Nationalrat beschlossen werden sollen, erhofft sich die Regierung zwischen 2025 und 2029 Mehreinnahmen von insgesamt knapp 500 Millionen Euro, wie Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) in einer Aussendung erklärte.

(APA/Red)

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