Gewalt wegen Ehrgefühl: Teenager greift Schwester wegen Lebensstil an
Gewalt aus "Ehrgefühl"
Der Jugendliche soll seine 16-jährige Schwester mehrfach bedroht haben, nachdem sie sich entschieden hatte, kein Kopftuch mehr zu tragen. Zwischen Juni und September sei es laut Anklage zu wiederholten Beleidigungen, Drohungen und Übergriffen gekommen. Die Staatsanwaltschaft sprach von fortgesetzter Gewaltausübung. Der Angeklagte, der sich teilweise schuldig bekannte, wurde bereits seit drei Wochen in Untersuchungshaft festgehalten.
Tränen im Gerichtssaal
Wie der Standard berichtet, weinte der Angeklagte zu Beginn des Prozesses. Die Öffentlichkeit wurde daraufhin auf Antrag des Verteidigers zeitweise ausgeschlossen. Dieser verwies auf die geringe Reife seines Mandanten und dessen Rolle als "einziger Mann im Haus". Der Vater lebt im Ausland.
Schwester: "Ich konnte nicht frei leben"
Die 16-Jährige schilderte, dass sich das Verhältnis zu ihrem Bruder verschlechtert habe, seit dieser neue Freunde habe. Laut ihrer Aussage habe sie "manchmal" Schläge erlitten. Im September sei sie mit einem Messer bedroht worden. Aus Angst vor Übergriffen habe sie ihre Zimmertür regelmäßig versperrt. Auch ihr Sozialleben sei stark eingeschränkt worden: Sie habe den Kontakt zu männlichen Schulfreunden abgebrochen und Fotos aus sozialen Netzwerken gelöscht.
Mutter will Hilfe für Sohn
Die Mutter versuchte vor Gericht, die Situation zu entschärfen, äußerte aber Sorgen um ihre Tochter. Sie bestätigte, dass ihr Sohn über eine Waffe gesprochen habe. Die Frau sprach sich für psychotherapeutische Hilfe für den Jugendlichen aus und beantragte eine einstweilige Verfügung.
Urteil: Bedingte Haft und Therapie
Laut dem Bericht des Standard kamen sowohl Anklage als auch Verteidigung zu dem Schluss, dass keine fortgesetzte Gewaltausübung nachgewiesen werden könne. Die Richterin verurteilte den Burschen wegen Nötigung, gefährlicher Drohung und Körperverletzung zu fünf Monaten bedingter Haft. Zudem muss er sich einer Psychotherapie und psychiatrischen Betreuung unterziehen. Bewährungshilfe wurde ebenfalls angeordnet.
(VOL.AT)