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E-Card wird teurer: Ab heute gilt die neue 25-Euro-Gebühr

Ab heute steigt die E-Card Gebühr
Ab heute steigt die E-Card Gebühr ©APA
Die E-Card wird teurer. Ab sofort zahlen die meisten Versicherten ein deutlich höheres Jahresentgelt – doppelt so viel wie bisher.

Höhere Kosten für Versicherte

Seit heute beträgt das jährliche Serviceentgelt für die E-Card 25 Euro. Zuvor lag die Gebühr bei rund 13,80 Euro. Die Arbeiterkammer (AK) spricht von einer "nahezu Verdoppelung" und warnt vor möglichen Mehrfachabbuchungen bei Beschäftigten mit mehreren Arbeitgebern.

Wer die Gebühr zahlen muss

Die neue Regelung betrifft grundsätzlich alle Versicherten. Ausgenommen sind bestimmte Gruppen: Dazu zählen mitversicherte Ehepartner und Kinder, Menschen in Karenz, geringfügig Beschäftigte, Präsenz- und Zivildiener sowie Asylwerber in der Grundversorgung. Auch Personen mit Rezeptgebührenbefreiung sind automatisch von der E-Card-Gebühr befreit.

Pensionisten sind in diesem Jahr ebenfalls noch ausgenommen. Ab 2027 soll die Gebühr jedoch auch für sie gelten – mit Ausnahme von Mindestpensionisten, die dauerhaft befreit bleiben.

Was bei Mehrfachzahlung zu tun ist

Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen sollten ihre Lohnzettel genau prüfen. Laut AK kann es zu doppelten Abbuchungen kommen. Betroffene können eine Rückerstattung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) beantragen – erforderlich sind ein formloses Schreiben und Kopien der Lohnzettel. Die AK stellt klar: "Einmal zahlen genügt."

Weitere Gesundheitskosten steigen

Neben der E-Card-Gebühr belasten auch andere Gesundheitskosten die Versicherten. Bereits im Sommer wurden Selbstbehalte für Krankentransporte eingeführt. Fahrten ohne Sanitäter kosten nun 7,55 Euro, mit Sanitäter 15,10 Euro. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Fahrten, etwa zu einer Chemotherapie. Zusätzlich wurden Gebühren für Pässe, Ausweise, Führerscheine und Namensänderungen erhöht.

E-Card auch im Ausland gültig

Die Rückseite der E-Card fungiert als Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ist in allen EU-Staaten sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein, Nordmazedonien, dem griechischen Teil Zyperns, Großbritannien und der Schweiz gültig.

In Bosnien-Herzegowina, Serbien und Montenegro ist ein lokaler Behandlungsschein notwendig. Für die Türkei wird ein spezieller Auslandsbetreuungsschein benötigt, der vorab bei der ÖGK oder dem Arbeitgeber beantragt werden muss.

(VOL.AT)

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