Regierung bessert Zuverdienstregel bei AMS-Schulungen nach
Die Neuregelung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes, das ab Jänner verhindern soll, dass Arbeitslose das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken, muss korrigiert werden. Die Regelung hätte nämlich auch den geringfügigen Zuverdienst bei einer Schulungsteilnahme verhindert. Betroffen davon wären etwa Bezieher des AMS-Pflegestipendiums bzw. Teilnehmende an Fachkursen gewesen.
"Das war nicht intendiert", hieß es am Donnerstag
"Das war nicht intendiert", hieß es am Donnerstag gegenüber der APA aus dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit, Soziales und Pflege. Daher arbeite man gerade an einer entsprechenden Änderung, "die einen Ausnahmetatbestand von der Einschränkung des geringfügigen Zuverdienstes während Nach- und Umschulungen mit einer Dauer ab vier Monaten schafft." Der Entwurf für einen Initiativantrag sei bereits ausgearbeitet und befinde sich aktuell in Abstimmung mit den Koalitionspartnern.
Die "Kronen Zeitung" hatte am Donnerstag über die Problematik berichtet. Ohne die entsprechende Ausnahmeregelung wären Personen, die während längerer AMS-Schulungen geringfügig beschäftigt sind, künftig vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Getroffen hätte es laut Ministerium mehr als 3.000 Personen, darunter viele Teilnehmende von Pflegestipendien und Fachkursen. Für das Fachkräftestipendium bestehe bereits eine Ausnahmeregelung, die eine parallele geringfügige Beschäftigung erlaubt.
Zuverdienst für Arbeitslose ab Jänner nur in Ausnahmefällen erlaubt
Arbeitslose Personen dürfen ab 2026 nur noch in Ausnahmefällen das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe durch einen Zuverdienst aufstocken. Heuer können sie noch bis zu 551,10 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Ansprüche zu verlieren. Ausgenommen von der ab Jänner geltenden Neuregelung sind etwa Langzeitarbeitslose über 50 Jahren oder Personen mit einer Behinderung von mindestens 50 Prozent.
Grüne begrüßen Änderung, fordern aber weitere
Als "begrüßenswert" bezeichnete der Arbeits- und Sozialsprecher der Grünen, Markus Koza, die angekündigte Korrektur in einer Aussendung. "Dass die Regierung hier nun einlenkt, ist gut, kann allerdings nur ein erster Schritt zu einer grundsätzlichen Überarbeitung der Zuverdienstregelungen sein." Koza erinnerte etwa in diesem Zusammenhang an die Proteste Kulturschaffender gegen das Verbot eines Zuverdiensts bei Arbeitslosigkeit. Auch hier brauche es Ausnahmen. Erwerbsverläufe von Kulturschaffenden seien oftmals von Projektarbeit, befristeten Engagements und dazwischen immer wieder von Phasen der Arbeitslosigkeit geprägt. Überhaupt findet Koza das Zuverdienstverbot - abgesehen von einigen Ausnahmen - "nur wenig durchdacht".
(APA/Red)