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Rene Benko bleibt weiter in U-Haft

Rene Benko bleibt weitere zwei Monate in U-Haft.
Rene Benko bleibt weitere zwei Monate in U-Haft. ©APA/BARBARA GINDL
Am Montag hat das Straflandesgericht Wien hat die Untersuchungshaft gegen den Tiroler Investor Rene Benko um zwei weitere Monate verlängert.
Zweiter Prozess gegen Benko im Dezember
Benko-Verteidiger brachte Rechtsmittel ein

Das Gericht sieht weiterhin einen "dringenden" Tatverdacht und Tatbegehungsgefahr, wie in einer Mitteilung am Montag berichtet wurde. Die U-Haft gegen Rene Benko wurde daher bis zum 12. Januar 2026 verlängert, da der 10. Januar ein Samstag ist. Gegen den Beschluss kann innerhalb von drei Tagen Beschwerde eingelegt werden. Die WKStA und die Verteidigung gaben demnach keine Erklärung ab. Rene Benko nahm über Video aus der Justizanstalt Innsbruck an der Verhandlung teil.

Rene Benko seit Jänner in U-Haft

Im Oktober wurde Rene Benko in Innsbruck im ersten Strafverfahren wegen betrügerischer Krida zu zwei Jahren Haft verurteilt. Nach Einsprüchen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ist das Urteil nicht rechtskräftig. Ein zweites Verfahren ist für 10. und 16. Dezember ebenfalls in Innsbruck anberaumt. Rene Benko wies bisher stets jegliche Vorwürfe zurück. Er sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ging zuletzt im Verfahrenskomplex rund um die Signa-Pleite mehr als einem Dutzend verschiedenen Sachverhaltssträngen nach. Zu den Vorwürfen gegen Rene Benko zählen neben betrügerischer Krida auch Untreue, schwerer Betrug, Gläubigerbegünstigung und Förderungsmissbrauch. Im Visier hat sie mehr als ein Dutzend Beschuldigte sowie zwei Verbände. Der ermittlungsgegenständliche Gesamtschaden belaufe sich aktuell auf rund 300 Mio. Euro, so die Staatsanwaltschaft.

Medienberichte zu Streit über Zigtausende Mails

Nicht nur im Gerichtssaal tobt laut Medienberichten ein Streit zwischen Rene Benko und der WKStA. Wie der "Kurier" im Oktober berichtete, beantragte Benkos Rechtsanwalt Norbert Wess einen Laptop für seinen Mandanten, auf den alle Mails und Kalendereinträge Benkos überspielt werden sollen, damit sich dieser die Protokolle anhören und gegen Vorwürfe verteidigen kann. Bisher sei das nicht erfolgt, teilte Wess am Montag auf APA-Anfrage mit. Die WKStA erklärte laut "Presse"-Bericht dieser Tage dazu, dass die "normale" Akteneinsicht Rene Benko nicht verwehrt werde. Wäre er auf freiem Fuß, wären ihm seine Datenträger - nach behördlicher Herstellung von Sicherungskopien - wieder zurückgegeben worden. So aber könne immerhin Benkos Anwalt auf die "wieder ausgefolgten Geräte" zugreifen. Rene Benko steht laut Justizanstalt ein Tablet zur elektronischen Akteneinsicht zur Verfügung, das ihm laut früheren Berichten wiederum nicht Genüge tut.

(APA/Red)

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