Regierung präsentiert Mietpaket

Mit dem Mietpaket soll ein neues Gesetz zur Mietenanpassung kommen und für fast alle Mietverträge gelten, außer für Ein- und Zweifamilienhäuser. Bei einer Inflation über drei Prozent in zwei Jahren darf nur die Hälfte des Überschusses an Mieter weitergegeben werden. Die Mietpreisbremse wird im regulierten Bereich verlängert. Erhöhungen der gesetzlichen Mietrichtwerte sind für 2026 auf ein Prozent und für 2027 auf zwei Prozent begrenzt. Die Mindestlaufzeit für Mietverträge, die ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen oder erneuert werden, wird von drei auf fünf Jahre angehoben.
Mietpaket: SPÖ will Straftatbestand für Mietwucher
Der ÖVP sei es wichtig, die Inflation "zu brechen und zu reduzieren", sagte Staatssekretär Alexander Pröll. Er hob hervor, dass Kleinvermieter weiterhin mit einer Befristung von drei Jahren vermieten können. NEOS-Klubobmann Yannick Shetty betonte, dass Vermieter für die Regierung nicht "böse und alle Miethaie" seien.
Bei der SPÖ steht das Thema Mietkosten seit einiger Zeit im Fokus, am Wochenende fand auch ein "Themenrat" der Partei dazu statt. In einer Resolution wurde dabei unter anderem ein neuer Straftatbestand für Mietwucher gefordert. Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hatte sich daraufhin gegen einen "Generalverdacht" für Vermieter ausgesprochen.
Den Vorschlag werde man in die regierungsinternen Verhandlungen einbringen, meinte Babler, die SPÖ habe aber natürlich auch eigene Positionen. Man könne Vorschläge gerne aufnehmen, die Möglichkeit einer Umsetzung sehe er aber nicht, sagte Pröll. Basis der gemeinsamen Arbeit sei das Regierungsprogramm.
Mietpaket für Opposition unzureichend
Für die Grünen ist die angekündigte Mietpreisbremse eine "Mieter:innentäuschung", für die FPÖ nur ein "Mietpreisbremserl". Vor allem im ungeregelten Bereich seien die Maßnahmen ungenügend, bemängelte FPÖ-Bautensprecher Michael Oberlechner: "Die ersten drei Prozent der Inflation lassen Stocker, Babler, Meinl-Reisinger und Co nämlich zu hundert Prozent die Mieter stemmen". Er forderte u.a. eine "Ausweitung des Vollanwendungsbereichs des Mietrechtsgesetzes, wodurch für sämtliche Wohnungen mit nicht zeitgemäßen Standards Höchstgrenzen bei den Mieten entsprechend den gesetzlichen Richtwerten eingezogen werden."
Die Grüne Wohnsprecherin Nina Tomaselli kritisierte, dass Mieterinnen und Mietern Rechte gestrichen würden, die sie vor Gericht erkämpft haben. Dabei geht es um Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen. Im Sommer hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) diese zwar für grundsätzlich zulässig erklärt. Ist eine Wertsicherungsvereinbarung aber unwirksam, können Mieterinnen und Mieter laut der Regierungsvorlage zu viel bezahlte Mieten nur noch fünf Jahre rückwirkend zurückfordern anstatt wie bisher bis zu 30 Jahre.
(APA/Red)