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U-Haft nach Schüssen auf mutmaßlichen Einbrecher

Staatsanwaltschaft hatte U-Haft beantragt.
Staatsanwaltschaft hatte U-Haft beantragt. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Nach den tödlichen Schüssen eines Hausbesitzers auf einen mutmaßlichen Einbrecher im Sommer in der Stadt Salzburg ist laut "Salzburger Nachrichten" nun am Samstag am Landesgericht über den Schützen die U-Haft verhängt worden.

Der Mann wurde tags zuvor verhaftet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen "dringenden Tatverdachts des Mordes", weil der mutmaßliche Einbrecher bei der Schussabgabe bereits auf der Flucht gewesen sein dürfte.

Verteidiger äußerte sich am Freitag

Die von der Staatsanwaltschaft beantragte U-Haft wurde laut Bericht wegen des Haftgrundes der "Tatbegehungs- oder Tatausführungsgefahr" verhängt. Der Verteidiger des 66-Jährigen, Rechtsanwalt Kurt Jelinek, sagte am Freitag in einer Stellungnahme zur APA, dass sein Mandant unschuldig sei. Es handle sich in diesem Fall um Notwehr oder um eine "irrtümliche Annahme einer Notwehr", so der Advokat, der sich ansonsten nicht näher zum Fall äußern wollte.

(APA/Red)

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