20-Jähriger nach Drohungen gegen KZ-Gedenkstätte Mauthausen verurteilt

Der zuvor unbescholtene Angeklagte hatte am 6. oder 7. September "einen Amoklauf im KZ Mauthausen angekündigt", begann der Staatsanwalt seinen Vortrag. Der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt dort als Zivildiener beschäftigt war, habe erklärt, er werde sich schwarz kleiden, eine Fliegerbrille tragen und die Pistole seines Vaters holen, auf die er Zugriff habe. Um seine Aussage zu untermauern, zeigte er einem Kollegen ein Foto, auf dem er die Waffe in der Hand hielt. Er soll gedroht haben, alle Mitarbeiter der Gedenkstätte umzubringen.
Angeklagter spricht bei Prozess nach Drohungen gegen KZ-Gedenkstätte Mauthausen von "Scherz"
Sein Mandant gebe alles zu, es habe sich aber um einen Scherz gehandelt, sagte Verteidiger Andreas Mauhart, man möge doch die "Kirche im Dorf lassen". Sein Mandant, der nach dem Vorfall in Untersuchungshaft genommen wurde, sehe ein, dass seine Handlungen nur "mäßig intelligent" gewesen seien. Der Staatsanwalt wertete die Rechtfertigung, es sei ein Scherz, als recht "abenteuerlich" und sieht eine reine Schutzbehauptung. "Worin da der Scherz liegen soll, wird er (der Angeklagte, Anm.) uns heute erklären müssen."
"Ich habe im Zivildienst viel Zeit gehabt und aus viel Zeit entsteht viel Blödsinn", rechtfertigte sich der 20-Jährige. Das Gericht fragte sich, wie man so etwas - gerade vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Graz und diverser Bombendrohungen - als Scherz sehen könne. Der Angeklagte will erst später erkannt haben, dass das nicht lustig sei, er habe einfach "in dem Moment nicht nachgedacht". Die Richterin wies allerdings darauf hin, dass sich die Äußerungen über mehrere Tage gezogen hätten, "das ist mehr als ein Moment".
Nach Geständnis: Verzicht auf Zeugen bei Prozess nach Drohungen gegen KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Mauhart sieht unterschiedliche Interpretationen des Wortes "Scherz" in verschiedenen Altersgruppen. Es sei nicht im Sinne von "lustig", sondern als "nicht ernst gemeint" zu verstehen gewesen. Der Staatsanwalt gab dem Angeklagten hingegen mit, er solle sich Hilfe suchen, "wenn solche Gedanken in Zukunft wieder auftauchen".
Aufgrund des reumütigen Geständnisses wurde auf die Einvernahme der Zeugen verzichtet. Die Privatbeteiligtenvertreterin hatte beantragt, dem Mann aufzuerlegen, dass er sich der Gedenkstätte, deren Mitarbeitenden sowie den drei ehemaligen Zivildienst-Kollegen nicht mehr nähern dürfe. Das ließ das Gericht aber unberücksichtigt.
Acht Monate teilbedingt nach Drohungen gegen KZ-Gedenkstätte Mauthausen
Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft verurteilte das Gericht den Mann zu acht Monaten, davon sieben bedingt. Nach seiner U-Haft muss er nun noch drei Tage im Gefängnis bleiben. Zudem ordnete das Gericht Bewährungshilfe an. "Man weiß nicht, wo das Ganze hinführen hätte können", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Amokläufer seien oft angepasst und zurückgezogen - und genau diesen Eindruck habe der Angeklagte auch vermittelt. "Überlegen Sie in Zukunft, was Sie machen", gab sie ihm mit. Die FPÖ, deren Mitglied er ist, hat bereits ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet.
(APA/Red)