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Verstoß gegen Auflagen: Festnahme von Teichtmeister

Im Zusammenhang mit seiner rechtskräftigen Verurteilung waren Teichtmeister strenge Auflagen erteilt worden.
Im Zusammenhang mit seiner rechtskräftigen Verurteilung waren Teichtmeister strenge Auflagen erteilt worden. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Archivbild)
Der frühere Burgschauspieler Florian Teichtmeister, der im September 2023 vom Wiener Landesgericht wegen Besitzes und Herstellung von Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt wurde, ist am Wochenende festgenommen worden, Er dürfte gegen gerichtliche Auflagen verstoßen haben.
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Das bestätigten sein Rechtsvertreter Rudolf Mayer und die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, der APA.

Im Zusammenhang mit seiner rechtskräftigen Verurteilung waren Teichtmeister strenge Auflagen erteilt worden. Unter anderem wurde ihm für die Dauer einer fünfjährigen Probezeit der Konsum von jeglichen Suchtmitteln untersagt. Wie am Montag zunächst die "Kronen Zeitung" und "Heute" berichteten, wurde Teichtmeister beim Besuch des Münchner Oktoberfestes in beeinträchtigtem Zustand von der Polizei kontrolliert und mit Kokain erwischt.

Am 27. September am Oktoberfest mit Kokain aus Verkehr gezogen

In der am 1. Oktober vom Wiener Landesgericht erlassenen Festnahmeanordnung, die der APA vorliegt, wurden die Festnahme und umgehende Überstellung Teichtmeisters in die forensisch-psychiatrische Abteilung der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt "ohne unnötigen Aufschub" zur "Behandlung wie bei einer Krisenintervention" festgelegt. Teichtmeister soll sich selbst zur Polizei begeben haben, als er von der Festnahmeanordnung Kenntnis erlangte.

Basis der Festnahmeanordnung war, dass das Landesgericht am 30. September von der Münchner Polizei verständigt worden war, "dass der Betroffene am 27. September 2025 am Oktoberfest auf frischer Tat beim Besitz und Konsum von Kokain betreten wurde", wie der Festnahmeanordnung zu entnehmen ist. Zuletzt hatte Teichtmeister Mitte Juni einen Drogentest bei Gericht abgegeben, um nachzuweisen, dass er sich an die entsprechende Weisung hält. "Der nunmehrige Rückfall in den Kokainkonsum bei Nichtvorliegen von Nachweisen negativer Drogentests zumindest für den Zeitraum der letzten dreieinhalb Monate lässt befürchten, dass der Betroffene wieder diesem Suchtgift verfallen ist, wobei das genaue Ausmaß dieses Rückfalls noch nicht abschätzbar erscheint", heißt es in der Festnahmeanordnung.

Der Richter, der diese erlassen hat, betont, die Teichtmeisters Verurteilung zugrunde liegenden Straftaten wären "direkte Folge seines Kokainkonsums" gewesen. Daher sei "nicht nur anzunehmen, dass die strafrechtliche Unterbringung vorübergehend in Vollzug zu setzen ist, um durch die Behandlung des Betroffenen im forensisch-therapeutischen Zentrum seinen Zustand durch Behandlung und Betreuung (...) zu bessern". Der Richter befürchtet außerdem, "dass aufgrund des Kokainkonsums beim Betroffenen mit gerichtlicher Strafe bedrohte Handlungen mit schweren Folgen unmittelbar bevorstehen".

Für Teichtmeisters Rechtsvertreter "einmaliger Ausrutscher"

Es habe sich um eine geringe Menge Kokain gehandelt, die bei Teichtmeister sichergestellt wurde, stellte dessen Anwalt Rudolf Mayer Montagmittag im Gespräch mit der APA klar: "Es war nur eine Portion für den Eigenbedarf." Mayer sprach von einem "einmaligen Ausrutscher". Teichtmeister sei nicht in eine neuerliche Abhängigkeit gerutscht. Der Vorfall beweise, wie schwierig es sei, sich von einer Suchtmittelergebenheit zu lösen. Er hoffe, dass die Justiz den "einmaligen Verstoß nicht mit der vollen Härte des Gesetzes ahndet", sagte Mayer.

Psychiatrischer Sachverständiger bestellt

Teichtmeister kann zunächst einmal vier Wochen zwangsweise angehalten werden. Wie Landesgericht-Sprecherin Salzborn der APA darlegte, wurde bereits ein psychiatrischer Sachverständiger bestellt, der klären soll, wie stark der Rückfall in Bezug auf die Suchtmittelabhängigkeit war. "Es muss überprüft werden, was die Problemstellungen waren und wie es zu dem Weisungsbruch gekommen ist", erklärte Salzborn.

Ob es erforderlich ist, Teichtmeister in Haft bzw. in einem forensisch-therapeutischen Zentrum zu behalten, hängt von den gutachterlichen Feststellungen ab. "Im weiteren Verfahren wird sodann nach Anhörung sämtlicher Beteiligter, Abklärung des Ausmaßes des Rückfalls in den Suchtgiftkonsum und Einholung eines aktuellen forensisch-psychiatrischen Gutachtens über eine Krisenintervention oder einen Widerruf des vorläufigen Absehens vom Vollzug der Maßnahme zu entscheiden sein", wird dazu in der Festnahmeanordnung ausgeführt.

Der Ex-Schauspieler hatte in seinem Prozess neben der zweijährigen Bewährungsstrafe die infolge einer gutachterlich attestierten psychischen Störung angeordnete Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ebenfalls bedingt nachgesehen bekommen. Das Gericht ordnete eine engmaschige Therapie und Kontrollen an, vor allem was den Konsum von Drogen und Alkohol betrifft. Per Weisung wurde Teichtmeister zu absoluter Drogenabstinenz verpflichtet.

(APA/Red)

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