Ermittlungen wegen Betrugs und Veruntreuung gegen Chef von 123-Transporter in Niederösterreich

Derzeit können keine Fahrzeuge über 123-Transporter reserviert werden: "Aufgrund technischer Probleme ist eine Buchung in Österreich aktuell nicht möglich", ist auf der Webseite der 123 Shared Mobility GmbH zu lesen. Das Unternehmen ist nicht erreichbar, viele Konsumentinnen und Konsumenten warten aber noch auf die Rückzahlung abgebuchter Beträge, hieß es von der AK Oberösterreich. Betroffene sollen die offenen Beträge schriftlich zurückverlangen und beim Zahlungsdienstleister die Rückbuchung der Beträge anfordern. Die AK Oberösterreich stellt Musterbriefe zur Verfügung. Geraten wurde, auch keine reduzierten Summen zu bezahlen, wenn diese nicht berechtigt sind.
123-Transporter: Beschwerden zu Kautionen und Vertragsstrafen
Alleine bei der AK Oberösterreich sind seit Dezember 2022 laut Aussendung von Donnerstag 4.500 Beschwerden über 123-Transporter eingelangt. Heuer waren es in Summe 3.305, der Höhepunkt wurde im September mit über 850 Beratungen verzeichnet. Betroffenen wurden etwa Kautionen und/oder Vertragsstrafen zum Beispiel wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rauchen im Fahrzeug abgebucht.
123-Transporter habe vor Abschluss der Mietvereinbarung nicht deutlich auf die Kaution (derzeit je nach Mietdauer 500 oder 1.000 Euro) hingewiesen, sondern diese lediglich in den 24-seitigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt, hieß es von der AK Oberösterreich. Erst danach habe es eine weitere Information über die Kaution gegeben. Als Alternative habe das Unternehmen einen Kautionsverzicht (nicht rückerstattbare Zahlung über 149 Euro) oder die sogenannte 123 Pro-Mitgliedschaft angeboten, für die laut AGB 67 Euro monatlich für die Dauer von zwei Jahren anfallen. "Da aktuell keine Fahrzeuge über die Website gebucht werden können, könnte der Vertrag mangels Leistungsbereitschaft gekündigt werden", teilte die AK Oberösterreich mit.
AK bemängelt intransparente und benachteiligende Vertragsklauseln
Abbuchungen für überhöhte Geschwindigkeiten (ohne Verkehrsstrafe) oder für Rauchen im Fahrzeug (pro Zigarette) sind in den AGB vorgesehen, jedoch nach Ansicht der AK-Expertinnen und Experten "intransparent und gröblich benachteiligend - und daher unwirksam". Die Beträge wurden laut AK Steiermark ohne direkte Autorisierung durch die Kundinnen und Kunden vom bekannt gegebenen Zahlungsmittel, also etwa vom Girokonto, abgebucht. In mehreren Fällen wurde gegen das Unternehmen geklagt.
Nach Beschwerden beenden die Baumärkte Obi und Hornbach in Österreich laut Medienberichten die Zusammenarbeit mit der Verleihfirma, die 2020 gegründet wurde. Verärgerte Kunden gab es laut Verbraucherzentrale auch mit dem deutschen Ableger des Unternehmens. Im Nachbarland ermittelt Berichten zufolge die Staatsanwaltschaft Landshut in Bayern gegen den Geschäftsführer.
(APA/Red.)