EGMR-Entscheidung: Abschiebestopp für Syrer aufgehoben

Der EGMR setzte die Abschiebung im August aus. Angesichts der Sicherheitslage in Syrien und der individuellen Fallumstände sei nicht nachgewiesen, dass dem Mann bei einer Abschiebung ein konkretes Risiko für seine Rechte aus Artikel 2 und Artikel 3 drohe.
Mann wegen Ladendiebstahl und unbewaffneten Raub verurteilt
Bei dem Mann handelt es sich laut der Aussendung des EGMR um einen straffälligen sunnitischen syrischen Staatsbürger, der 2022 nach Österreich gekommen war. Sein Asylverfahren wurde zweimal eingestellt, weil der Aufenthaltsort des Antragstellers unbekannt war, und der Antrag 2024 schließlich abgelehnt. 2024 und 2025 wurde der aus der nordsyrischen Provinz Hasaka stammende Mann wegen Ladendiebstahls und unbewaffneten Raubüberfalls verurteilt. Nach Verbüßung seiner Haftstrafe wurde er in Schubhaft genommen. Österreich hatte im Juli erstmals seit 15 Jahren wieder einen Syrer in sein Herkunftsland abgeschoben. Vergangene Woche wurde ein weiterer syrischer Staatsbürger abgeschoben. Laut Innenministerium werden weitere Abschiebungen nach Syrien vorbereitet.
(APA/Red)