AA

Falscher Vorwurf gegen Strache: Urteil gefallen

Strache war bei der Verhandlung nicht vor Ort.
Strache war bei der Verhandlung nicht vor Ort. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)
Das Wiener Straflandesgericht hat am Donnerstag den Berliner Verbrecher Verlag wegen übler Nachrede nach Medienrecht gegenüber Heinz-Christian Strache zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro verurteilt.
Buch wird zurückgerufen

Das Urteil muss in der Wochenzeitung "Falter" veröffentlicht werden. In dem Buch "Widerstand hat keine Form, Widerstand ist die Form" schrieb Festwochen-Intendant Milo Rau, der Ex-FPÖ-Chef habe ein SS-Lied gesungen. Der Verlag plant eine korrigierte Neuauflage.

Entschuldigung von Verlag

"Widerstand hat keine Form, Widerstand ist die Form" ist eine Sammlung von Reden und Essays des Regisseurs. Das Buch wurde laut Verteidiger des von Kristine Listau und Jörg Sundermeier geleiteten Verlags bereits zurückgerufen und werde nicht mehr verkauft. Um die 700 Stück seien gekauft oder als Presseexemplare bestellt worden. Eine Entschuldigung des Verlags wurde bereits in Sozialen Medien gepostet und auf der Verlagshomepage veröffentlicht: "Wir stellen in dem Buch 'Widerstand hat keine Form Widerstand ist die Form' auf Seite 100 die Behauptung auf, Heinz-Christian Strache hätte das SS-Lied 'Wir schaffen die siebte Million' gesungen. Diese Behauptung widerrufen wir als unwahr. Wir entschuldigen uns für diese falsche Behauptung." Unterzeichnet ist der Widerruf von den beiden Verlagsleitern sowie von Milo Rau selbst. Neben der geplanten korrigierten Neufassung im Oktober soll es laut Verteidiger des Verbrecher Verlags zudem eine Kunstaktion geben, bei der besagter Teil physisch aus dem Buch ausgeschnitten werden soll.

Kritik von Strache-Anwalt

Straches Anwalt Maximilian Donner-Reichstädter kritisierte bei der Verhandlung die mangelnde Ernsthaftigkeit des Statements, da keine persönliche Entschuldigung eingelangt sei. Zudem kündigte er weitere rechtliche Schritte seines Mandanten gegen Milo Rau persönlich an, da dieser dieselbe Behauptung bereits 2024 in einem Interview mit Elfriede Jelinek auf der Website der Wiener Festwochen getätigt hatte.

Rau hatte geschrieben: "Was ist aus einer Zeit - unserer - zu lernen, in der ein Angehöriger der größten österreichischen Partei, der FPÖ, ein Mann namens H.C. Strache, morgens das SS-Lied 'Wir schaffen die Siebte Million' singt und nachmittags die Gedenkstätte Yad Vashem besucht, wo der Toten des Holocaust gedacht wird? Er nahm dabei offenbar auf die 2018 aufgedeckte "Liederbuch"-Affäre Bezug. In Liederbüchern von Burschenschaften hatte sich die Liedzeile "Da trat in ihre Mitte der Jude Ben Gurion: ,Gebt Gas, ihr alten Germanen, wir schaffen die siebte Million'" gefunden - eine Verhöhnung des Massenmords an den Juden in der NS-Zeit.

Strache nicht vor Ort

Strache hatte sich bei der Verhandlung durch seinen Anwalt vertreten lassen und war daher nicht persönlich anwesend. Beide Parteien haben nun drei Tage Zeit, weitere Rechtsmittel zu erheben, bevor das Urteil rechtskräftig ist. Milo Rau lädt unterdessen - gemeinsam mit dem Verbrecher Verlag und dem Verein DIE VIELEN - für Freitag, 19 Uhr, zu einer Pressekonferenz in Berlin über das Urteil vor der um 20.30 Uhr stattfindenden Gastspielpremiere der Festwochen-Produktion "Die Seherin" an der Schaubühne ein. "Juristische Querschüsse sind nur der Anfang! Auf Druck von Rechts antworten wir mit öffentlicher Debatte und zivilgesellschaftlichem Widerstand!", wird Rau in der Einladung zitiert.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Falscher Vorwurf gegen Strache: Urteil gefallen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen