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Russische Drohnen in NATO-Gebiet: Regierung beruft Nationalen Sicherheitsrat ein

Russische Drohnen waren vor rund einer Woche in Polen und damit in NATO-Gebiet.
Russische Drohnen waren vor rund einer Woche in Polen und damit in NATO-Gebiet. ©RADWANSKI / AFP
Nach dem Eindringen russischer Drohnen in den polnischen Luftraum hat die österreichische Bundesregierung für Mittwochnachmittag den Nationalen Sicherheitsrat einberufen. Dies wurde am Dienstag vom Bundeskanzleramt gegenüber der APA bestätigt. Der Sicherheitsrat befasst sich mit der "Verletzung des Luftraums von EU-Mitgliedsstaaten durch russische Drohnen" und "hybriden Bedrohungen", berichtete der "Standard" online.

Die Grünen hatten die Einberufung des Nationalen Sicherheitsrats bereits am Tag des Vorfalls gefordert. Bei einem russischen Luftangriff auf die Ukraine in der Nacht auf vergangenen Mittwoch war auch eine große Zahl an Drohnen in den polnischen Luftraum und damit in NATO-Gebiet geflogen. Die polnische Luftwaffe schoss gemeinsam mit NATO-Verbündeten erstmals einige russische Drohnen ab. Experten gehen von einem absichtlichen Vorgehen Russlands aus.

"Neue Eskalationsstufe im russischen Krieg": Zentrales Beratungsorgan der Regierung einberufen

"Die Verletzung des Luftraums und der direkte Angriff auf polnisches Staatsgebiet markiert eine neue Eskalationsstufe im russischen Krieg", hatte die Grünen-Klubobfrau Leonore Gewessler vergangene Woche in einer Aussendung erklärt. Verteidigungsministerin Klaudia Tanner (ÖVP) forderte nach dem Drohnen-Vorfall mehr Tempo bei der Umsetzung des Raketenschutzschirms "Sky Shield" (ESSI). "Die Vorfälle und Bedrohungen der letzten Tage machen eines sehr deutlich: Österreich und die europäischen Staaten müssen schneller verteidigungsfähig werden", betonte Tanner, die nun die Gespräche für den Ankauf von Abwehrsystemen für die Langstrecke intensivieren will.

Der Nationale Sicherheitsrat ist das zentrale Beratungsgremium der Bundesregierung in Sachen Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Er setzt sich aus stimmberechtigten Mitgliedern der Politik (Kanzler, Vizekanzler, Außenministerin, Verteidigungsministerin, Innen- und Justizminister, sowie Abgeordnete der im Nationalrat vertretenen Parteien) und beratenden Mitgliedern der Beamtenschaft zusammen. Die Beratungen erfolgen unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

(APA/Red.)

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