Terroranschlag in Villach: Vorhabensbericht an Oberbehörde übergeben

Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat im Ermittlungsverfahren nach dem islamistischen Terroranschlag in Villach vom Februar vergangenen Freitag einen Vorhabensbericht an die Oberbehörde übermittelt. Staatsanwaltschaftssprecher Markus Kitz bestätigte auf APA-Anfrage Angaben der FPÖ, dass der verdächtige Syrer wenige Monate vor dem Anschlag in den Irak gereist war. Dass er sich dort radikalisiert bzw. ein "Terrorcamp" besucht habe, bestätigte Kitz dagegen nicht.
Vorwürfe vonseiten der FPÖ nicht bestätigt
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker bzw. die Webplattform "Auf1" äußerten einen entsprechenden Verdacht. Der Mann habe sich vom Irak "womöglich nach Syrien abgesetzt und radikalisiert", so Hafenecker in einer Aussendung. "Der Verdacht besteht auch, dass er dort ein Terrorcamp besucht hat." Außerdem meint Hafenecker, dass der Syrer Komplizen gehabt haben könnte, hinter denen er ein islamistisches Netzwerk in Österreich und Deutschland vermutet.
Staatsanwaltschaft: Radikalisierung ausschließlich über Social Media
Zur Irak-Reise des Verdächtigen sagte Kitz, dass die Staatsanwaltschaft die Fluggastdaten des Syrers wenige Tage nach dem Anschlag bekam. Dieser war in einer Gruppe, darunter ein Verwandter, am 10. September 2024 von Berlin nach Erbil in den Irak geflogen, um dort Familienangehörige zu besuchen. Nach dem Rückflug am 30. September blieb er noch ein paar Wochen in Deutschland, bevor er nach Österreich zurückkehrte. Die Ermittler hätten der Reise keine besondere Bedeutung beigemessen. Hinweise, dass der Mann nach Syrien weitergereist sei, an einem "Terrorcamp" teilgenommen oder sich sonst radikalisiert haben könnte, gebe es nicht. "Wir wissen nur, dass er dort Verwandte besucht hat." Den Ermittlungsergebnissen nach habe er sich ausschließlich über soziale Medien radikalisiert, sagte Kitz.
Weiterer Verlauf unklar
Der Vorhabensbericht geht nun an die Oberstaatsanwaltschaft Graz sowie das Justizministerium, dort muss er inhaltlich abgesegnet werden. Erst danach ist klar, ob Anklage erhoben wird oder weitere Ermittlungen folgen. Theoretisch wäre auch eine Einstellung möglich.
Bei dem islamistischen Terroranschlag am 15. Februar hatte ein 23-jähriger Syrer mitten in der Villacher Innenstadt wahllos auf Personen eingestochen. Ein 14-jähriger Jugendlicher wurde dabei getötet, fünf weitere Personen teils lebensgefährlich verletzt. Ein 42-jähriger Syrer, der als Essenszusteller unterwegs war, hatte die Situation erkannt, den Attentäter angefahren und so gestoppt. Der 23-Jährige wurde noch am Tatort festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
(APA/Red)