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Causa LNR: Wiener Immo-Unternehmer Neugebauer angeklagt

Anklage gegen den Wiener Immo-Unternehmer Neugebauer in der LNR-Causa.
Anklage gegen den Wiener Immo-Unternehmer Neugebauer in der LNR-Causa. ©APA/ROBERT PARIGGER
In der Causa um das Immobilienunternehmen LNR hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) jetzt eine erste Anklage eingebracht.

Der insolvente Wiener Immobilienunternehmer Lukas Neugebauer muss sich wegen des Verdachts auf betrügerische Krida verantworten. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab am Freitag bekannt, dass die Anklage beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingebracht wurde.

Causa LNR: Wiener Immo-Unternehmer Neugebauer mit 145.000 Euro Luxusausgaben nach Privatinsolvenz

Neugebauer wird vorgeworfen, zwischen Oktober und Dezember 2024 - also nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Privatvermögen - übermäßig hohe persönliche Ausgaben von rund 145.000 Euro getätigt zu haben und damit die Befriedigung seiner Gläubiger verhindert bzw. geschmälert zu haben. Die Forderungen gegen ihn belaufen sich laut WKStA auf mehr als 82 Mio. Euro. Genannt werden in diesem Zusammenhang Luxusurlaube, kostspielige Einkäufe und Lokalbesuche. Der Strafrahmen beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe - allerdings handelt es sich bei dieser ersten Anklage nur um einen kleinen Teilaspekt der Causa LNR. Der Immobilienunternehmer hatte ursprünglich zum Teil auch mit anderen Personen mehrere Gesellschaften betrieben, die sich nun ebenfalls in Insolvenz befinden.

Schaden "im hohen zweistelligen Millionenbereich"

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in der Causa Immobilienunternehmen LNR gegen den besagten Immobilienunternehmer sowie weitere rund zehn natürliche Personen und Verbände unter anderem wegen des Vorwurfs des schweren Betruges, der Untreue und der betrügerischen Krida. Hintergrund der Ermittlungen ist der Verdacht, dass die Beschuldigten mit wahrheitswidrigen Angaben gegenüber Banken Kredite erschlichen haben sollen - teils über eigens gegründete Projektgesellschaften, unter Vorlage von Scheinverträgen bzw. durch Scheingeschäfte. Ein involvierter Treuhänder soll Geld von Treuhandkonten ohne entsprechende grundbücherliche Besicherung ausbezahlt haben. Nach derzeitigem Stand sind rund ein Dutzend Kreditinstitute sowie mehrere Privatpersonen geschädigt; der mutmaßliche Schaden liegt zumindest im hohen zweistelligen Millionenbereich, so die WKStA.

(APA/Red)

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