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Nach vereiteltem Anschlag: IS-Anhänger erneut zu Haftstrafe verurteilt

Rückfall nach Terrorplan: Zweite Verurteilung für IS-Anhänger
Rückfall nach Terrorplan: Zweite Verurteilung für IS-Anhänger ©APA
Nach einem vereitelten Terrorplan gegen den Wiener Hauptbahnhof ist ein inzwischen 18-jähriger IS-Sympathisant erneut verurteilt worden.

Jener 18-Jährige, der sich am 11. September 2023 im Namen der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) mit einem Kampfmesser zum Wiener Hauptbahnhof begeben hatte, um am Bahnhofsgelände auf Passanten einzustechen, ist am Dienstag zum zweiten Mal vom Wiener Landesgericht zur Verantwortung gezogen worden. Der Bursch, der sich unmittelbar nach seiner Enthaftung im Mai 2024 erneut für den IS betätigt hatte, wurde zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

Das Urteil wegen terroristischer Vereinigung und krimineller Organisation ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, der Staatsanwalt meldete allerdings Strafberufung an. Bei einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren erschien ihm die verhängte Sanktion nicht ausreichend. Außerdem legte der Staatsanwalt Beschwerde dagegen ein, dass das Schöffengericht hinsichtlich des letztjährigen Urteils vom Widerruf des zur Bewährung ausgesetzten Strafteils von 16 Monaten absah und lediglich die Probezeit auf fünf Jahre verlängerte.

Das ist der zweite Terror-Prozess gegen den Jugendlichen. ©APA

Nach seiner Verurteilung im April 2024 zu zwei Jahren teilbedingter Haft hatte sich der 18-Jährige erneut als IS-Propagandist betätigt, als er auf freien Fuß kam. Dabei hatte das Gericht dem Burschen, der im letzten Moment seine Anschlagsabsichten nicht umgesetzt und den Hauptbahnhof unverrichteter Dinge verlassen hatte, die Weisungen erteilt, sich einem Deradikalisierungsprogramm zu unterziehen und seine Psychotherapie fortzusetzen. Gefruchtet hatte beides offensichtlich nichts. "Man hat sehr viel Geld und Kapazitäten investiert, um ihn aus diesem Setting herauszuholen. Am Ende des Tages war es völlig wirkungslos, muss man leider sagen", hielt dazu nun der Staatsanwalt fest.

©APA/AFP

Einen Tag nach Enthaftung bereits wieder IS-Propaganda betrieben

Der Angeklagte wurde nach seiner ersten Verurteilung nach Verbüßung des unbedingten Strafteils von acht Monaten unter Anrechnung der U-Haft am 10. Mai 2024 aus dem Gefängnis entlassen. Laut nunmehriger Anklage begann er bereits am nächsten Tag (sic!) neuerlich mit der Verbreitung von IS-Propagandamaterial. Er habe es darauf angelegt, Gesinnungsgenossen zu bestärken und neue Mitglieder anzuwerben, bemerkte der Staatsanwalt. Im November erlangten deutsche Verfassungsschützer von den Umtrieben des nicht geläuterten IS-Anhängers Kenntnis und informierten die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendiensts (DSN). Der damals noch 17-Jährige wurde fest- und in weiterer Folge in U-Haft genommen.

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Vor einem Schöffensenat bekannte sich der inzwischen 18-Jährige schuldig und legte ein umfassendes Geständnis ab. "Wenn er nicht mehr mit einem Messer zum Hauptbahnhof marschiert, um dort Leute abzustechen, sondern Nasheeds (religiöse Sprechgesänge, Anm.) verschickt, dann zeigt das eine weit geringere kriminelle Intensität", sagte sein Verteidiger Rudolf Mayer. Der Angeklagte selbst beantwortete keine Fragen. Er machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

(APA)

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