Mehr Geld auf dem Konto: Wer Anspruch auf bis zu 1.331 Euro hat

Der SV-Bonus richtet sich an Menschen, die so geringe Einkommen haben, dass sie keine oder nur sehr wenig Lohn- bzw. Einkommensteuer zahlen. Während Steuerzahler beim Steuerausgleich zu viel bezahlte Abgaben zurückbekommen, erhalten diese Personen eine sogenannte Negativsteuer. Sie wird direkt vom Finanzamt auf das Konto überwiesen.
Höhe der Auszahlung im Steuerjahr 2024
Für das Steuerjahr 2024 ergeben sich folgende Höchstwerte:
- Arbeitnehmer: Bis zu 1.215 Euro Rückerstattung möglich.
- Mit Pendlerpauschale: Erhöhung auf bis zu 1.331 Euro.
- Pensionisten: Bis zu 637 Euro Rückerstattung (80 % der SV-Beiträge).
Die Beträge ergeben sich aus einer prozentualen Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge (55 % bei Arbeitnehmern, 80 % bei Pensionisten).
Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag
Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung werden auch der Alleinverdienerabsetzbetrag sowie der Alleinerzieherabsetzbetrag berücksichtigt. Fällt die errechnete Einkommensteuer dadurch unter null, erfolgt eine direkte Auszahlung vom Finanzamt.
Automatische Veranlagung seit Juli
Seit dem 1. Juli 2025 führt das Finanzamt für Personen, die keine Arbeitnehmerveranlagung selbst eingereicht haben, eine antragslose Veranlagung durch. In vielen Fällen bringt jedoch ein eigener Antrag eine höhere Rückzahlung, da zusätzliche Absetzbeträge geltend gemacht werden können.
Valorisierung ab 2025
Die Beträge für den SV-Bonus und die Absetzbeträge werden regelmäßig an die Inflation angepasst. Für die Veranlagung 2025 bedeutet das:
- Arbeitnehmer können ab dem Jahr 2026 rückwirkend bis zu 1.398 Euro erhalten.
- Auch bei Pensionisten steigen die maximalen Rückerstattungen durch die jährliche Valorisierung.
(VOL.AT)