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Fußfessel-Reform könnte Haft für Grasser verkürzen

©APA/HANS KLAUS TECHT
Ab 1. September tritt in Österreich eine neue Regelung zum elektronisch überwachten Hausarrest in Kraft. Davon könnte auch Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser profitieren.

Seit Juni 2025 verbüßt Grasser eine Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck. Künftig könnte er unter bestimmten Voraussetzungen vom Gefängnis in den elektronisch überwachten Hausarrest wechseln. Grundlage dafür ist eine Gesetzesnovelle, die mit 1. September gültig wird.

Elektronische Fußfessel ab zweijähriger Reststrafe möglich

Laut Strafrechtsexperten betrifft die Reform alle Personen, deren verbleibende Haftzeit zwei Jahre nicht übersteigt – unter Einbeziehung der Möglichkeit auf bedingte Entlassung. Das bedeutet, dass künftig Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren vollständig mit elektronischer Fußfessel verbüßt werden können.

"Die Fußfessel-Reform ist schon lange geplant und betrifft nicht nur Grasser, sondern auch alle, deren voraussichtlich verbüßende Restfreiheitsstrafe zwei Jahre nicht übersteigt", erklärte Alois Birklbauer von der Universität Linz im Ö1-Mittagsjournal.

Prominente Fälle im Fokus

Grasser sorgte zuletzt mit genehmigten Haftausgängen für mediales Aufsehen – unter anderem durch ein Mittagessen am Wörthersee. Derzeit befindet er sich noch im geschlossenen Strafvollzug.

Auch Walter Meischberger, ebenfalls verurteilt im Buwog-Prozess, versucht laut Medienberichten, seinen Haftantritt bis zur neuen Regelung hinauszuzögern. Ein gerichtliches Gutachten konnte jedoch keine medizinischen Gründe für eine Verzögerung feststellen. Die Entscheidung über den weiteren Verlauf liegt nun beim Oberlandesgericht Wien.

Entlassung frühestens 2026 möglich

Trotz der neuen Regelung könnten sich elektronische Überwachungsmaßnahmen für prominente Verurteilte wie Grasser oder Meischberger verzögern. Denn erst Anfang 2026 greifen auch andere Änderungen im Strafvollzug, darunter die Abschaffung der sogenannten Generalprävention.

Diese ermöglichte es bisher, eine bedingte Entlassung zur Halbzeit der Haft zu verweigern. Der Strafrechtsexperte Robert Kert sieht die Reform als gerechtfertigt: "Es gibt ganz viele Häftlinge, denen diese Instrumente zugutekommen und die ganz anders verlaufen würden als der Fall Grasser, weil sie nicht prominent sind. Nur aufgrund dieses außergewöhnlichen Falles, diese Instrumente infrage zu stellen, halte ich für ungünstig."

(VOL.AT)

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