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Verkehrsministerium listet 70 verbotene Wunschkennzeichen auf

Wunschkennzeichen in Österreich: Diese 70 Kombinationen sind verboten
Wunschkennzeichen in Österreich: Diese 70 Kombinationen sind verboten ©APA/AFP/CANVA
Wunschkennzeichen sind beliebt – aber nicht grenzenlos frei wählbar. Das zeigt die Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der FPÖ durch Verkehrsminister Peter Hanke (SPÖ): 70 Kombinationen sind explizit verboten. Der Grund: Sie gelten als anstößig, extremistisch oder verfassungsfeindlich.

Zwischen 2020 und 2024 wurden in Österreich laut Verkehrsministerium 145.336 Wunschkennzeichen vergeben – die meisten davon in Niederösterreich (28.820). Was viele nicht wissen: Nicht jede Buchstaben- oder Zahlenfolge ist erlaubt. Denn laut Gesetz sind "lächerliche oder anstößige Kombinationen" unzulässig – auch, wenn sie nur in Verbindung mit dem Behördenkürzel entstehen, etwa "W" für Wien oder "L" für Linz.

Liste umfasst rechtsextreme, antisemitische und extremistische Codes

Hanke führt in seiner Antwort 70 konkrete Beispiele auf, die derzeit in den Systemen der Zulassungsbehörden blockiert sind. Die Auswahl erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Mauthausen Komitee Österreich, dem Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes sowie dem Nationalfonds – unentgeltlich, wie das Ministerium betont.

Hier ein Überblick über die verbotenen Kategorien:

Rechtsextreme Abkürzungen:

  • AH, 88, 18, 1933 – Bezug auf Adolf Hitler und NS-Zeit
  • NAZI, FG ("Führers Geburtstag"), 204, 2004, 420 – Verweise auf den 20. April
  • WAP – "White Aryan Power"
  • ND, OD – Kürzel für "Niederdonau" und "Oberdonau", NS-Gebietsnamen
©VOL.AT

Antisemitismus & Ultras-Szene:

  • ACAB – "All Cops Are Bastards"
  • AJAB – "All Jews Are Bastards"

Islamistische Gruppierungen:

  • IS, ISIS, HAMAS, PFLP, BDS

Türkisch-rechtsextreme Kürzel:

  • MHP – Partei der Grauen Wölfe
  • BBP – Abspaltung mit islamistischem Hintergrund

Kombinationen mit Ortskürzeln:

  • I-S, K-Z, S-S, HA-MAS, KU-KLUX
  • W-AY218, W-AY418 – Anspielung auf "Way to Adolf Hitler"

Entscheidung liegt bei den Zulassungsbehörden

Die endgültige Entscheidung, ob ein Wunschkennzeichen zu beanstanden ist, trifft laut Ministerium die jeweilige Kraftfahrbehörde im Einzelfall. Denn: Die Liste ist nicht abschließend. Neue problematische Kombinationen können jederzeit auftauchen – oder sich durch gesellschaftliche Entwicklungen als anstößig erweisen.

Wunschkennzeichen bringen Millionen

Trotz Einschränkungen sind Wunschkennzeichen auch ein lukratives Geschäft: Zwischen 2020 und 2024 flossen rund 29 Millionen Euro an Gebühreneinnahmen in die Budgets von Bund und Ländern. Das Geld ist zweckgebunden und soll vor allem der Förderung der Verkehrssicherheit dienen. Die Aufteilung erfolgt zu 40 Prozent an den Bund und 60 Prozent an die Bundesländer.

(VOL.AT)

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