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Freigang mit Fiona: Ex-Minister Grasser beim Luxusdinner am Wörthersee gesichtet

Trotz Haftstrafe: Ex-Minister Grasser beim Essen in Seelokal
Trotz Haftstrafe: Ex-Minister Grasser beim Essen in Seelokal ©GEPA Pictures
Karl-Heinz Grasser verbüßt derzeit eine Haftstrafe – dennoch wurde er am Wochenende beim Mittagessen mit seiner Ehefrau in einem Edelrestaurant am Wörthersee gesehen. Der Freigang ist rechtlich gedeckt.

Am Samstag sorgte ein prominenter Gast in der Seebar Linde in Maria Wörth für Aufsehen: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (55) speiste dort gemeinsam mit Ehefrau Fiona. Medienberichten zufolge genoss das Paar ein ausgedehntes Mittagessen in dem bekannten Wörthersee-Lokal. Grasser, der seit 2. Juni eine vierjährige Haftstrafe wegen Untreue absitzt, befand sich zu diesem Zeitpunkt auf Freigang.

Gesetzlich erlaubter Freigang unter Auflagen

Freigänge sind im österreichischen Strafvollzug gesetzlich vorgesehen. Häftlinge können bei guter Führung, geringem Gefährdungspotenzial und einer Reststrafe von höchstens drei Jahren für bestimmte Zeiträume die Anstalt verlassen. Ziel des sogenannten gelockerten Vollzugs ist die schrittweise Wiedereingliederung in die Gesellschaft.

Entscheidung obliegt Anstaltsleitung

Ob ein Häftling Anspruch auf Freigang hat, liegt im Ermessen der jeweiligen Anstaltsleitung. Diese prüft individuell, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Gestaltung der Freigangszeit bleibt dann dem Häftling überlassen – im Fall Grassers führte sie an den Wörthersee.

Grasser verbüßt Haftstrafe wegen Untreue

Karl-Heinz Grasser war im Zusammenhang mit der BUWOG-Affäre zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Seit Juni 2025 befindet er sich im Strafvollzug. Der Auftritt in Maria Wörth dokumentiert nun erstmals öffentlich, dass Grasser vom gelockerten Vollzug Gebrauch macht.

(VOL.AT)

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