Verbotene Gebühren: So holen sich Kreditnehmer jetzt Tausende Euro von der Bank zurück

Viele österreichische Banken haben in den vergangenen Jahren unrechtmäßig sogenannte Bearbeitungsgebühren bei Kreditabschlüssen kassiert. Betroffen sind sowohl Konsumkredite als auch Immobilienfinanzierungen – und das teils über Jahrzehnte hinweg. Die gute Nachricht für Kundinnen und Kunden: Sie können ihr Geld zurückfordern – in vielen Fällen sind das mehrere tausend Euro.
Diese Praxis ist bereits seit 2013 laut einem Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) unzulässig. Dennoch wurden solche Gebühren oft weiter verrechnet – meist stillschweigend und ohne ausführliche Information. Konkret handelt es sich um Pauschalkosten von bis zu drei Prozent der Kreditsumme. Bei Immobilienkrediten oder großen Anschaffungen bedeutet das mitunter Rückforderungen im fünfstelligen Bereich.
Banken reagieren zögerlich – Plattformen helfen bei Rückforderung
Verbraucherschützer berichten, dass Banken auf individuelle Rückforderungen häufig ablehnend oder gar nicht reagieren.
Entscheidend dabei: Auch ältere Kreditverträge sind relevant. In vielen Fällen kann die Verjährung bis zu 30 Jahre zurückreichen. Wer also in den vergangenen Jahrzehnten einen Kreditvertrag unterschrieben hat, sollte jetzt prüfen lassen, ob zu Unrecht Gebühren verrechnet wurden.
Diese Gebühren sind laut OGH unzulässig
Kreditbearbeitungsgebühr & Zusatzgebühren:
- Einmalige Erhebungsgebühr
- Einmalige Lohnvormerkgebühr
- Sonstige Gebühren bei Vertragsabschluss oder -änderung (z. B. Stundungsgebühren, Ratenplanänderungen)
→ Laut OGH intransparent und daher unzulässig.
Kontoführungsgebühr & verbundene Leistungen:
- Automatische jährliche Kontomitteilung
- Zahlungsanweisungsgebühr
→ In Kombination mit der Kontoführungsgebühr laut OGH rechtswidrig.
12-Euro-Gebühr bei geplatztem Lastschrifteinzug:
→ Diese Pauschalstrafe ist laut OGH „gröblich benachteiligend“ und damit unzulässig.
Preisaushanggebühren (z. B. bei Santander):
- Entgelte für Nebenleistungen wie Stundung oder Ratenplanänderung, die sich auf veränderbare Preislisten stützen
→ OGH: unzulässig, da für Kund:innen nicht transparent und einseitig änderbar.
Experten raten: Jetzt handeln
Juristinnen und Juristen sehen die Erfolgsaussichten derzeit als besonders gut. Voraussetzung: Die Bank hat pauschale Bearbeitungsgebühren erhoben, ohne dafür eine konkrete, gesetzlich gedeckte Leistung zu erbringen.
Allerdings bleibt die rechtliche Lage dynamisch. Es ist unklar, wie lange Rückforderungen noch problemlos möglich sein werden. Verbraucherschützer raten daher zum raschen Handeln – insbesondere, wenn es um größere Kreditverträge geht.
(VOL.AT)