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Begutachtung zur Reform von Genehmigungsverfahren gestartet

Die Regierung schickt die Novelle für Großverfahren in Begutachtung.
Die Regierung schickt die Novelle für Großverfahren in Begutachtung. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Die Regierung bringt am Freitag eine Gesetzesnovelle zur Begutachtung, die die Effizienz von Großverfahren steigern soll. Die Reform sieht u.a. eine Senkung der Einstiegsschwelle und eine elektronische Plattform zur Dokumentation wichtiger Verfahrensschritte vor. Stellungnahmen zum Entwurf sind bis 5. September möglich.
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Zusätzlich zur Plattform sollen weitere digitale Optionen zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren untersucht werden, und die Notwendigkeit der Veröffentlichung in Tageszeitungen wird hinterfragt. Es sei unklar, ob diese noch aktuell ist, daher sollen zeitgemäßere Alternativen geprüft werden, hieß es in einer Mitteilung.

Reform von Genehmigungsverfahren soll "ewiges Verschleppen" verhindern

Die Behörde kann zudem eine Frist setzen, bis zu der Parteienvorbringen spätestens zu erstatten sind. Das soll spätestens eine Woche vor der mündlichen Verhandlung der Fall sein. Verspätetes Vorbringen ist nicht mehr zu berücksichtigen. Auch für Teilbereiche eines Vorhabens kann das Ermittlungsverfahren künftig abgeschlossen werden. Die Auflagefrist von Ediktalschriften wird von acht auf sechs Wochen verkürzt. "Mit den neuen Fristen für Parteienvorbringen verhindern wir, dass Verfahrensbeteiligte - wie etwa NGOs - Verfahren ewig verschleppen können", wird Staatssekretär Alexander Pröll (ÖVP) zitiert, der so "bewusstem Verzögern" einen Riegel vorschieben will.

Durch eine Senkung der Einstiegsschwelle - künftig soll das Großverfahren ab 50, nicht erst ab 100 Beteiligten zum Einsatz kommen - sollen mehr Verfahren von den beschleunigten Regeln profitieren. Auch während der Weihnachts- und Sommermonate sollen Großverfahren künftig durchgeführt werden können: "Die Sommerpause für öffentliche Bekanntmachungen - die sogenannte Ediktalsperre - wird gestrichen", so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP). Prüfen will man außerdem, ob die Heranziehung von Amtssachverständigen und die Regelung über nicht-amtliche Sachverständige einfacher gestaltet werden kann.

Die Neuerung wurde bereits beim Sommerministerrat am Mittwoch angekündigt. "Als Nächstes folgt ein Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien. Im Herbst reformieren wir die Umweltverträglichkeitsprüfungen", verkündete Hattmannsdorfer weiters. Ziel sei, dass Genehmigungen schneller und Verfahren schlanker werden, "damit Investitionen und Innovationen wieder leichter möglich sind."

WKÖ-Lob für Reform von Genehmigungsverfahren

Eine positive Rückmeldung kam aus der Wirtschaftskammer. "Die Novelle stellt ein modernes, gut strukturiertes Verfahrensrecht in Aussicht, das unnötige Verzögerungen verhindert und die Rechte aller Verfahrensparteien wahrt", stellte Siegfried Menz, Obmann der Bundessparte Industrie, in einer Aussendung fest. Das könne "auf Ebene der Gesetzgebung ein wesentlicher Baustein für ein Comeback der österreichischen Industrie sein." Er plädierte für eine rasche Umsetzung der verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen.

(APA/Red)

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