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Ehepaar in Italien festgenommen: Flucht mit Kind aus Oberösterreich beendet

Nach der Ankunft mit einer Fähre aus Dubrovnik wurde das gesuchte Elternpaar im Hafen von Bari festgenommen – das Kind war ohne gültige Ausweispapiere unterwegs.
Nach der Ankunft mit einer Fähre aus Dubrovnik wurde das gesuchte Elternpaar im Hafen von Bari festgenommen – das Kind war ohne gültige Ausweispapiere unterwegs. ©Canva/Symbolbild
Ein österreichisch-slowakisches Paar ist im süditalienischen Bari festgenommen worden. Die beiden wurden per Haftbefehl gesucht, weil sie ihre knapp zweijährige Tochter widerrechtlich ins Ausland gebracht haben sollen. Das Kind war zuvor in behördliche Obhut übergeben worden.

Die Festnahme erfolgte unmittelbar nach der Ankunft einer Fähre aus Dubrovnik im Hafen von Bari. Die italienische Grenzpolizei wurde auf das Paar aufmerksam, weil sich die slowakische Frau bei der Kontrolle auffällig nervös verhielt. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest, dass das Kleinkind keine gültigen Ausweispapiere bei sich hatte und ein europäischer Haftbefehl gegen beide Elternteile vorlag.

Sorgerecht war in Oberösterreich entzogen worden

Dem Paar war laut Polizei das Sorgerecht für seine Tochter bereits in Oberösterreich entzogen worden. Grund dafür waren wiederholte häusliche Konflikte, bei denen mehrfach die Polizei einschreiten musste. Auf richterliche Anordnung war das Kind daraufhin einer Pflegefamilie übergeben worden.

Flucht über mehrere Länder

Am 27. Mai sollen der Mann und seine Ehefrau mit dem Kind aus Österreich geflohen sein. Die Flucht führte über die Slowakei und Kroatien nach Italien. Die Behörden gehen davon aus, dass das Ziel ein dauerhafter Aufenthalt im Ausland war – entgegen der gerichtlichen Verfügung.

Unterbringung des Kindes und Auslieferungsverfahren

Das Mädchen wurde von den italienischen Behörden in einer geschützten Einrichtung untergebracht. Der Vater sitzt derzeit in der Strafanstalt Bari, die Mutter wurde in das Frauengefängnis in Trani überstellt. Beide warten nun auf ihre Auslieferungsverfahren. Über eine Rückführung nach Österreich wird das Berufungsgericht in Italien entscheiden.

(APA, VOL.AT)

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