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U-Ausschuss: FPÖ hat Verfassungsgerichtshof offiziell angerufen

Die FPÖ hat den VfGH offiziell angerufen.
Die FPÖ hat den VfGH offiziell angerufen. ©APA/Max Slovencik (Symbolbild)
Um ihren Untersuchungsausschuss auf den Weg bringen zu können, hat die FPÖ den Verfassungsgerichtshof (VfGH) offiziell angerufen.

Die Regierungsfraktionen hatten das Verlangen der Freiheitlichen im letzten Geschäftsordnungsausschuss des Nationalrats bestritten. Grund waren Zweifel an der Verfassungskonformität des Untersuchungsgegenstands. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker zeigte sich am Donnerstag in einer Pressekonferenz dennoch von der Rechtmäßigkeit überzeugt.

Der U-Ausschuss soll sich mit den Corona-Maßnahmen und dem Tod des früheren Sektionschefs Christian Pilnacek befassen. Als große Klammer dient dabei das Innenministerium, das Hafenecker als "Machtbasis" für den "tiefen Staat" der ÖVP ausmacht. So gehe es in der Causa Pilnacek nicht um die Todesumstände, sondern um eine mögliche Einflussnahme auf die Ermittlungsarbeit, stellte Hafenecker klar. Ebenso soll die Exekutive für das Vorgehen gegen Coronamaßnahmen-Gegner missbraucht worden sein.

Befragungen ab Oktober möglich

"Wir sind von der Rechtmäßigkeit unseres Verlangens absolut überzeugt", stellte der FPÖ-Generalsekretär klar. Man habe es sich beim Verfassen des Verlangens nicht leicht gemacht, auch Parteichef Herbert Kickl stehe weiterhin hinter dem Vorhaben. "Deswegen sind wir davon überzeugt, dass uns der VfGH nur Recht geben kann", betonte Hafenecker, der auf eine Behandlung im Rahmen der nächsten Session hofft. Sollte es grünes Licht geben, könnten die ersten Befragungen im Oktober beginnen.

Der VfGH bestätigte das Einlangen des Antrags der FPÖ am Donnerstag in einer Aussendung. Die Verfassungsrichter wollen demnach am 12. August zusammentreten, um die Beratungen darüber aufzunehmen, hieß es.

(APA/Red)

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