Meischberger hofft auf Fußfessel statt Gefängnis

Walter Meischberger, ehemaliger Lobbyist und zweitverurteilter Angeklagter im Buwog-Prozess rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, bemüht sich weiter darum, seiner Haftstrafe zu entgehen. Wie eine österreichische Zeitung berichtet, wurde sein Antrag auf Haftaufschub zwar abgewiesen – die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Meischberger war Ende März vom Obersten Gerichtshof rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren verurteilt worden. Er berief sich in seinem Antrag auf gesundheitliche Gründe, doch laut medizinischem Gutachten bestanden keine ausreichenden Gründe für einen Aufschub.
Hoffnung auf Gesetzesreform zur Fußfessel
Ein neues Gesetz zur elektronischen Fußfessel könnte dem früheren FPÖ-Generalsekretär nun in die Hände spielen: Ab 1. September tritt eine Reform in Kraft, die mehr Häftlingen den elektronisch überwachten Hausarrest ermöglichen soll. Meischberger könnte somit seine Strafe zu Hause verbüßen – ohne einen einzigen Tag im Gefängnis verbringen zu müssen.
Gegen die aktuelle Entscheidung kann Meischberger Rechtsmittel einlegen. Der Ausgang bleibt offen.
Auch Karl-Heinz Grasser will profitieren
Auch Karl-Heinz Grasser, der im Juni seine Haft antrat, plant laut seinem Anwalt Manfred Ainedter, nach Inkrafttreten der neuen Regelung einen Antrag auf Fußfessel zu stellen. Das berichtete das Ö1-Mittagsjournal am Dienstag.
Die Diskussion um prominente Häftlinge und elektronische Überwachung sorgt unterdessen für öffentliche Debatten über Gerechtigkeit und Gleichbehandlung vor dem Gesetz.
(VOL.AT)