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Neue Regel für Rufnummernmitnahme ab 3. November 2025

Die Regulierungsbehörde RTR hat eine Lücke bei der Rufnummernmitnahme geschlossen.
Die Regulierungsbehörde RTR hat eine Lücke bei der Rufnummernmitnahme geschlossen. ©Canva (Symbolbild)
Ab 3. November 2025 können Handynummern auch ohne die sonst notwendigen Nummernübertragungsinformationen übernommen werden – etwa bei überraschender Einstellung des Betriebs durch den alten Anbieter.

Die Regulierungsbehörde RTR hat eine rechtliche Lücke bei der Rufnummernmitnahme mit einer Novelle geschlossen. Ab 3. November 2025 können Handynummern in Ausnahmefällen auch ohne die sonst notwendigen Nummernübertragungsinformationen zum neuen Anbieter mitgenommen werden. Schlagend wird das etwa, wenn der bisherige Anbieter überraschend den Betrieb einstellt.

Rufnummernmitnahme: RTR schließt Lücke

"Müssen Endnutzer:innen ihre Handynummer von ihrem Anbieter überraschend wegportieren, weil dieser wegen Zahlungsunfähigkeit den Betrieb einstellt oder sich aus dem österreichischen Markt zurückzieht, war das in der Vergangenheit oftmals schwer oder gar nicht möglich", sagte RTR-Geschäftsführer Klaus Steinmaurer laut Aussendung am Freitag. Diese Lücke habe man nun geschlossen.

Für die Rufnummernmitnahme ist es normalerweise notwendig, dass der vorige Anbieter wesentliche Informationen zum Handyvertrag aushändigt. Mit der Novelle ist die Mitnahme der Handynummer ab 3. November im Ausnahmefall auch ohne diese Informationen möglich.

(APA/Red)

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