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Rechte und Pflichten von Mietern in Wien

Mieter haben verschiedene Rechte und Pflichten.
Mieter haben verschiedene Rechte und Pflichten. ©APA/EVA MANHART (Symbolbild)
Das Leben zur Miete ist für viele Wienerinnen und Wiener Alltag – mehr als drei Viertel der Menschen in Wien wohnen in Mietwohnungen, mit Abstand der höchste Wert in Österreich. Doch nicht jeder kennt seine Rechte und Pflichten als Mieter.

Gerade im dicht regulierten Wohnungsmarkt Wiens ist es für Mieter wichtig zu wissen, was erlaubt ist, was nicht – und wann man sich gegen unfaire Bedingungen wehren kann. Dieser Artikel gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten mietrechtlichen Regelungen, die Mieterinnen und Mieter in Wien betreffen.

Rechte und Pflichten von Mieter im Überblick

Pflichten von Mietern

  • Pünktliche Mietzahlung: Die Miete muss regelmäßig und vollständig, meist bis zum 5. Kalendertag eines Monats, überwiesen werden. Verspätungen können Mahngebühren oder sogar eine Kündigung nach sich ziehen.
  • Sorgfältiger Umgang mit der Wohnung: Mieter müssen die Wohnung pfleglich behandeln, normale Abnützung ist erlaubt, aber Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch können Kosten nach sich ziehen.
  • Kleinreparaturen und Meldepflicht: Typische Kleinreparaturen (z. B. Glühbirnen, Reinigen von Abflüssen) müssen eigenständig erledigt und größere Schäden unverzüglich dem Vermieter gemeldet werden.
  • Einhaltung der Hausordnung und Rücksichtnahme: Die Regeln der Hausordnung müssen eingehalten werden – z. B. Ruhezeiten (ab 22 Uhr), Mülltrennung, Verhalten in gemeinschaftlich genutzten Bereichen. Auch Nachbarn sind respektvoll zu behandeln.
  • Genehmigung für Änderungen in der Wohnung: Größere Umbauten wie Bohrlöcher oder Renovierungen sind mit Zustimmung des Vermieters vorzunehmen. Ohne Genehmigung kann Rückbau gefordert werden.
  • Duldungspflicht: Mieter müssen dem Vermieter oder Handwerkern den Zutritt gewähren, etwa für Reparaturen, Sanierungen oder Besichtigungen – nach Ankündigung und zu zumutbaren Zeiten.
  • Rückgabe bei Auszug: Am Ende des Mietverhältnisses ist die Wohnung im ursprünglichen, besenreinen Zustand zurückzugeben – abzüglich normaler Abnützung. Schäden müssen ersetzt werden.
  • Einhalten von Kündigungsfristen: Mieter müssen im Regelfall dreimonatige Kündigungsfristen schriftlich einhalten; bei unbefristeten Verträgen liegt eine Mindestdauer von oft einem Jahr plus drei Monate vor (insgesamt ca. 16 Monate).

Rechte von Mietern

  • Kündigungsschutz: Einseitige Kündigung durch den Vermieter ist nur aus wichtigen Gründen möglich (z. B. Zahlungsrückstand, Eigenbedarf, vernachlässigte Wohnung), meist gerichtlich geprüft.
  • Mindestbefristung: Die Regierung plant eine längere Befristung von Mietverträgen, die schon im Herbst kommen soll. Der für das Wohnen zuständige Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) kündigte im Juli im Nationalrat an, das ein Gesetz zur Mindestbefristung im September vorliegen soll, durch das die Mindestbefristung von 3 Jahren auf 5 Jahre verlängern wird.
  • Preisschutz & Mietzinsobergrenzen (MRG): Für Altbauwohnungen (Baujahr vor 1953) gelten verbindliche Mietzins-Obergrenzen („Mietzinsobergrenzenverordnung“) und Richtwertmieten.
  • Mieterhöhung: Für Richtwert- und Kategoriemieten sind die Mieten 2025 eingefroren und dürfen 2026 nur um maximal 1 Prozent und 2027 um maximal 2 Prozent steigen. Ab 2028 gilt dann für den "gesamten Wohnbereich" eine Begrenzung der Mietsteigerungen von maximal 3 Prozent. Ohne den Mietpreisstopp wären die Mieten 2025 per April entsprechend der Inflation im Schnitt um 3,16 Prozent erhöht worden.
  • Erhaltungspflicht des Vermieters: Der Vermieter ist verpflichtet, die Wohnung und gemeinschaftliche Gebäudeanlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten – insbesondere bei ernsten Schäden oder Gesundheitsgefahren und bei mitvermieteten Einrichtungen wie Heizung.
  • Recht auf Mietzinsminderung: Bei erheblichen Mängeln – etwa Heizungsstörungen oder Schimmel – steht Mieter das Recht auf Mietzinsminderung zu.
  • Einsicht in Betriebskosten-Abrechnung: Mieter haben das Recht, die jährliche Betriebskostenabrechnung zu prüfen und Belege einzusehen.
  • Privatsphäre & Zugangsschutz: Vermieter dürfen die Wohnung nur nach Ankündigung und zu wichtigen Zwecken betreten. Ausnahme: akute Gefahren (z. B. Rohrbruch) erlauben Betreten ohne Vorwarnung.
  • Untervermietung: Mieter dürfen untervermieten, sollten aber Rücksprache mit dem Vermieter halten. Eine vollständige Untervermietung oder überhöhte Untermiete kann jedoch Kündigungsgrund sein.
  • Rückforderung der Kaution: Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten betragen und muss auf einem gesonderten Konto verwahrt werden – Zinsen sind dem Mieter zuzurechnen.

Tipps und Ansprechpartner für Mieter in Wien

Lies deinen Mietvertrag genau – viele Regelungen ergeben sich aus dem MRG, können aber teils überschrieben werden, solange sie nicht zu deinem Nachteil sind. Bei Unklarheiten wende dich an die Arbeiterkammer Wien, Mietervereinigung Wien oder den Mieterschutzverband. Diese bieten Rechtsberatung und Hilfe bei Auseinandersetzungen. Prüfe jährliche Betriebskostenabrechnungen, behalte Ruhe- und Hausordnung im Blick und melde Schäden umgehend – so schützt du deine Rechte.

(Red)

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