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Gasthaus Bären stürzt weiter ein – Teil Richtung Achpark steht nicht unter Denkmalschutz

Ein aktuelles Foto des Bären an der Achpark-Kreuzung.
Ein aktuelles Foto des Bären an der Achpark-Kreuzung. ©VOL.AT/Mayer
Seit Mai hat sich beim ehemaligen Gasthaus Bären etwas getan: der desolate Teil in Richtung Achpark ist weiter eingestürzt, wie ein aktueller Lokalaugenschein zeigt.

Beim historischen Gasthaus Bären ist der Verfall eines Gebäudeteils mittlerweile unübersehbar. Der dem Achpark zugewandte Teil ist seit Längerem in desolatem Zustand und verfällt weiterhin.

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Mittlerweile kann man auf Möbel im Inneren blicken. ©VOL.AT/Mayer

Ein erneuter VOL.AT-Lokalaugenschein zeigt massive Schäden an der Fassade und weiter herabgestürzte Mauerteile. Durch ein großes Loch ist der Blick ins Gebäude auf die dort stehenden Möbel mittlerweile möglich. Neu sind auch die rot-weißen Absperrbänder, die vor dem Gebäudeteil gespannt sind. Hinweisschilder auf die Einsturzgefahr sind bereits seit längerer Zeit am Gebäude angebracht.

Video: So sieht es beim Bären aus

So sieht der Anbau aktuell aus.
Eine Bestandsaufnahme am 28. Mai.
Diese Foto übermittelte ein Leserreporter Anfang Juni. ©Leserreporter

Kein Denkmalschutz für rechten Anbau

Wie Barbara Keiler von der Vorarlberg-Abteilung des Bundesdenkmalamts gegenüber VOL.AT informiert, betrifft der kritische Zustand einen Gebäudeteil, der nicht unter Denkmalschutz steht. "Dieser rechtseitige Anbau hätte schon vor Jahren entfernt werden können", so Keiler. Geschützt sind laut ihrer ausschließlich das alte Gasthaus selbst sowie der dahinterliegende Wirtschaftsteil.

Abbruch bereits mit Eigentümerin besprochen

Das Gasthaus Bären stehe nicht im Eigentum der Gemeinde, so Gemeindesekretär Bernhard Feurstein auf VOL.AT-Anfrage. "Der Abbruch des nicht unter Denkmalschutz stehenden Teils des Gasthaus Bären wurde mit der Eigentümerin bereits besprochen", so die Rückmeldung. Wann er erfolgen solle, könne man aktuell noch nicht abschätzen. "Es wurde aber seitens der Eigentümerin bereits zugesagt, dass ausreichende Absperrungen erfolgen werden, bis der nicht unter Denkmalschutz stehende Teil des Gebäudes abgetragen wird", informiert Feurstein.

Der Bereich wurde neu abgesperrt. ©VOL.AT/Mayer

So sieht das Bundesdenkmalamt die Lage

Wie das Bundesdenkmalamt Anfang Juni mitteilt, wurde von der Gemeinde Lauterach, dem Land Vorarlberg und der Eigentümerin ein gemeinsamer Antrag auf "Zerstörung" des denkmalgeschützten Gasthauses Bären eingebracht. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine Entscheidung über Abriss oder Erhalt sei daher "zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich". Ein absichtlicher Verfall sei jedenfalls unzulässig, betont Gron: "Ein absichtliches ‚verfallen lassen‘ eines unter Denkmalschutz stehenden Objektes ist dem Eigentümer nicht erlaubt." Seit der Novelle des Denkmalschutzgesetzes 2024 sind Eigentümer verpflichtet, geschützte Objekte in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.

(VOL.AT)

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