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Steiermark: Bezahlkarte in Grundversorgung kommt

Sachleistungskarte: Steiermark beginnt Einführungsphase.
Sachleistungskarte: Steiermark beginnt Einführungsphase. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)
In der Steiermark kommt in der Grundversorgung die Sachleistungskarte. Zur Zielgruppe zählen unter anderem Asylwerber und Vertriebene.

Die Steiermark startet die Einführungsphase für die Sachleistungskarte für die Grundversorgung. In spätestens vier Monaten soll begonnen werden, die Sachleistungskarte "landesweit nach und nach auszurollen", teilte die Landesregierung am Freitag in einer Aussendung mit. In dieses System sollen auch Vertriebene eingebunden werden, "was eine Gleichbehandlung aller Personen in der Grundversorgung darstellt", hieß es.

Asylwerber in Zielgruppe für steirische Sachleistungskarte

Die Steiermark werde sich technisch der bundesweiten Rahmenvereinbarung mit der Firma PayCenter GmbH anschließen. So kommen auch Asylwerber, die vom Bund in die Steiermark überstellt werden, künftig bereits mit einer Sachleistungskarte ausgestattet in die steirische Grundversorgung. "Das sorgt für einheitliche Strukturen, bürokratische Effizienz und eine einfache, digitalisierte Abwicklung sowie für eine Entlastung der steirischen Landesbehörden."

Begonnen wird mit der Ausgabe der Karte an Asylwerber, danach folgen Personen mit Vertriebenenstatus. Betroffen von der Einführung sind rund 7.500 Personen, rund 6.000 sind Vertriebene. Die konkreten Zielgruppen sind Asylwerber, subsidiär Schutzberechtigte, Vertriebene, Personen, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, sowie Asylberechtigte in den ersten vier Monaten nach der Asylgewährung. Dass erstmals auch Vertriebene eine Sachleistungskarte bekommen, sei ein österreichweites Novum.

Kosten auf rund 450.000 Euro geschätzt

Die Ausgabe der steirischen Sachleistungskarte erfolgt ab einem Alter von 14 Jahren. Bei jüngeren Personen werden die Leistungen über die Karte der Eltern abgedeckt. Bargeldbehebungen sind auf eine Behebung mit maximal 40 Euro pro Monat limitiert - unabhängig davon, ob Betroffenen in organisierten Quartieren geringere oder in privaten Unterkünften höhere Guthaben zur Verfügung gestellt werden. Diese 40 Euro pro Monat stellen das sogenannte "Taschengeld" dar, zu dessen Ausbezahlung man durch diverse bundes- und europagesetzliche Regelungen verpflichtet ist. Die Gesamtkosten des Sachleistungskartensystems werden auf rund 450.000 Euro für vier Jahre Laufzeit geschätzt.

(APA/Red)

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