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Regierung verschärft Waffengesetz

Das Waffengesetz wird verschärft.
Das Waffengesetz wird verschärft. ©APA; Canva
Nach dem Amoklauf am BORG Dreierschützengasse in Graz hat die Regierung im Ministerrat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket beschlossen. Kommen werden Verschärfungen im Waffengesetz, aber auch ein Entschädigungsfonds für Betroffene und das Gymnasium.

Für die dortigen Maturantinnen und Maturanten soll es eine flexiblere Regelung geben. Damit komme die Regierung ihrer Verantwortung nach dem Amoklauf in Graz nach, zeigten sich die Parteichefs überzeugt.

Bis zu zehn Jahre Waffenverbot

Aktuell komme man viel zu schnell an Waffen, meinte Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ). Der Täter habe die verwendeten Waffen legal besessen, obwohl ihm bei der Stellung psychologische Auffälligkeiten attestiert worden seien, kritisierte er. Die Ergebnisse dieser psychologischen Untersuchung sollen künftig auch der Waffenbehörde zugänglich sein. Bei Auffälligkeiten soll die Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots geschaffen werden. Waffenpsychologische Gutachten sollen zudem verbessert werden.

Entschädigungsfonds soll Betroffenen und Schule helfen

Das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen wird von 21 auf 25 Jahre erhöht, sagte Stocker. Beim Kauf der ersten Waffe wird die Wartezeit auf vier Wochen verlängert, erst danach wird sie ausgehändigt. Die Waffenbesitzkarte wird für erstmalige Waffenbesitzer für acht Jahre befristet. Keine Einschränkungen soll es hingegen bei den Jägern geben, diese würden einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit der Waffe ausüben, so Stocker.

Geschaffen wird ein Entschädigungsfonds in der Höhe von 20 Millionen Euro. Dadurch werde man betroffenen Familien rasch und unbürokratisch helfen - etwa mit den Begräbniskosten oder durch psychologische Betreuung, erklärte Stocker. Das BORG Dreierschützengasse erhalte daraus ebenfalls finanzielle Mittel, um die Folgen zu bewältigen. Auch die Maturantinnen und Maturanten des Gymnasiums werden von der Regierung in Schutz genommen. Wer auf die mündliche Matura verzichten will, soll trotzdem einen regulären Abschluss bekommen können, führte Stocker aus.

Anzahl der Schulpsychologen soll verdoppelt werden

Schulpsychologie soll von der Ausnahme zur Regel werden, die Anzahl der Schulpsychologinnen und -psychologen soll deshalb in den kommenden drei Jahren verdoppelt werden, so der Kanzler. Stehen Schülerinnen und Schüler vor einem Schulabbruch oder einer Suspendierung, soll es ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit den Eltern geben. Wird dem nicht nachgekommen, sind Sanktionen geplant. Schulen sollen zudem Sicherheitskonzepte erarbeiten.

Die Änderungen im Waffengesetz im Überblick:

  • Zugriff auf psychologische Stellungsergebnisse:
    Ergebnisse von Stellungsterminen (Wehrdienst) mit psychologischen Auffälligkeiten sollen künftig auch der Waffenbehörde vorliegen.
  • Bis zu zehn Jahre Waffenverbot:
    Bei festgestellten psychischen Auffälligkeiten kann ein Waffenverbot von bis zu zehn Jahren verhängt werden.
  • Verbesserung der waffenpsychologischen Gutachten:
    Diese sollen künftig strenger und aussagekräftiger sein.
  • Erhöhung des Mindestalters:
    Für besonders gefährliche Schusswaffen wird das Mindestalter von 21 auf 25 Jahre angehoben.
  • Wartefrist beim Waffenkauf:
    Beim Erstkauf einer Waffe wird eine verpflichtende Wartezeit von vier Wochen eingeführt, bevor die Waffe ausgehändigt wird.
  • Befristete Waffenbesitzkarte:
    Für Erstbesitzer soll die Waffenbesitzkarte auf acht Jahre befristet sein.
  • Keine Änderungen für Jäger:
    Für Jagdwaffen und Jäger gelten die neuen Regelungen nicht – sie gelten laut Innenminister Stocker als besonders verantwortungsvoll im Umgang mit Waffen.

(APA)

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