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Bußgelder, Ausnahmen, Regeln: Das müssen Autofahrer über das Rechtsüberholen wissen

Rechtsfahrgebot in Österreich: Diese Regeln kennen viele nicht
Rechtsfahrgebot in Österreich: Diese Regeln kennen viele nicht ©APA (Symbolbild)
Auf deutschen Autobahnen ist das Rechtsüberholen unter bestimmten Bedingungen erlaubt – in Österreich bleibt es hingegen fast immer verboten.

Autofahrer in Deutschland dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich nur links überholen. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen das Rechtsüberholen erlaubt ist – ohne dass ein Bußgeld droht:

Zulässige Szenarien laut StVO:

  • Abgehende Fahrstreifen (§ 7a Abs. 1 StVO): Sobald ein Fahrstreifen erkennbar von der Hauptfahrbahn abzweigt, darf rechts schneller gefahren werden.
  • Einfädelungsstreifen: Auch hier ist ein schnelleres Fahren rechts erlaubt, sofern es der Verkehrsfluss erfordert.
  • Stau oder stockender Verkehr (§ 7 Abs. 2 StVO):
    • Steht der Verkehr links, darf rechts mit max. 20 km/h überholt werden.
    • Rollt der linke Verkehr mit max. 60 km/h, ist rechts mit bis zu 80 km/h erlaubt – die Differenz darf jedoch 20 km/h nicht übersteigen.

Bußgelder bei Missachtung

Wer dennoch unrechtmäßig rechts überholt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen:

  • Innerorts: rund 60 Euro
  • Außerorts: mindestens 128,50 Euro und 1 Punkt in Flensburg
  • Mit Gefährdung: 148,50 Euro
  • Bei Unfallfolge: 173,50 Euro

Zudem unterscheidet die StVO klar zwischen abgehenden Fahrstreifen (teilweise erlaubt) und Ausfädelungsstreifen (nie schneller als Hauptfahrbahn erlaubt).

In Österreich: Rechts überholen bleibt verboten

Wie der ÖAMTC betont, gilt in Österreich ein strikteres Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Straßen – rechts zu überholen ist hier grundsätzlich verboten, mit wenigen Ausnahmen.

Erlaubte Ausnahmen laut österreichischer StVO:

  • Der Vordermann blinkt links ab und ordnet sich links ein – dann darf rechts überholt werden.
  • Fahrende Schienenfahrzeuge dürfen rechts überholt werden, wenn genug Platz vorhanden ist.
  • Straßendienstfahrzeuge auf anderen Spuren dürfen ebenfalls rechts passiert werden, sofern ein sicheres Überholen links nicht möglich ist.
  • Kolonnenverkehr: Bei dichtem Verkehr (z. B. auf Stadtautobahnen), wenn sich rechts mindestens drei Fahrzeuge gleichmäßig bewegen, darf diese Kolonne auch schneller sein als ein links fahrendes Fahrzeug – ein einzelnes Fahrzeug darf jedoch nicht rechts überholen.

Wichtige Fakten im Überblick

Deutschland – erlaubt unter bestimmten Bedingungen:

  • Bei Stau: max. 20 km/h Differenz erlaubt
  • Bei langsamen Verkehr (≤ 60 km/h): max. 80 km/h rechts
  • Auf abgehenden oder Einfädelungsstreifen

Österreich – fast immer verboten:

  • Nur bei spezifischen Sonderfällen wie Linksabbiegern oder Schienenfahrzeugen erlaubt
  • Im Kolonnenverkehr dürfen mehrere Fahrzeuge rechts schneller fahren – Einzelüberholmanöver sind verboten

Bußgelder in Deutschland:

  • Innerorts: ab 60 €
  • Außerorts: ab 128,50 €
  • Mit Gefährdung: 148,50 €
  • Mit Unfall: 173,50 €

(VOL.AT)

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