Neue EU-Regeln: Was sich ab 20. Juni bei Handys ändert

Mit der neuen Ökodesign-Verordnung der Europäischen Union treten am 20. Juni 2025 umfassende Vorschriften für Smartphones, Tablets und andere Mobilgeräte in Kraft. Ziel ist es, Produkte nachhaltiger, reparierbarer und langlebiger zu gestalten.
Die Vorgaben betreffen unter anderem die Akkuleistung: Nach 800 Ladezyklen muss ein Akku noch mindestens 80 Prozent seiner ursprünglichen Kapazität aufweisen. Hersteller sind zudem verpflichtet, ihre Geräte robuster zu gestalten – etwa widerstandsfähiger gegen Stürze, Wasser und Staub.
Recht auf Reparatur und Ersatzteile
Ein Kernpunkt der Verordnung ist das sogenannte „Recht auf Reparatur“: Für mindestens sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp müssen Hersteller Ersatzteile wie Displays oder Akkus anbieten. In den ersten fünf Jahren muss die Lieferung innerhalb von fünf Werktagen, in den letzten zwei Jahren innerhalb von zehn Werktagen erfolgen.
Auch Reparaturanleitungen und Preislisten müssen öffentlich zugänglich sein. Verbraucher sollen die Geräte mit haushaltsüblichem Werkzeug selbst zerlegen und reparieren können. Einige Anbieter wie Fairphone oder HMD Global (Skyline) gelten hier als Vorreiter.
Fünf Jahre Updates als Pflicht
Neu in der EU in Verkehr gebrachte Smartphones und Tablets müssen künftig mindestens fünf Jahre lang kostenlose Betriebssystem-Updates erhalten – und zwar ab dem Datum, an dem das Gerät nicht mehr verkauft wird.
Smartphones, die technisch noch funktionieren, sollen so nicht mehr durch fehlende Updates zu einem Sicherheitsrisiko werden. Apple, Samsung und Google gelten bereits als positive Beispiele mit langem Update-Support.
Neues EU-Label für Energie und Reparierbarkeit
Zusätzlich wird das bekannte EU-Energielabel auf Mobilgeräte ausgeweitet. Es gibt künftig Aufschluss über Reparierbarkeit, Energieeffizienz, Akkulaufzeit und -lebensdauer. Über die EU-Datenbank EPREL können Nutzer diese Informationen online abrufen.
Die neue „Verordnung (EU) 2024/1781“ ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und gilt seit Juli 2024. Sie umfasst künftig deutlich mehr Produktgruppen und bezieht sich nicht mehr nur auf den Energieverbrauch, sondern auf den gesamten Lebenszyklus eines Produkts – von Haltbarkeit bis Recyclingfähigkeit. Neu eingeführt wird auch ein digitaler Produktpass (DPP), der über QR-Code oder NFC-Chip abrufbar sein soll. Er enthält u. a. Umweltinformationen, Inhaltsstoffe und Bedienungsanleitungen.
Erste betroffene Produktgruppen sind:
- Textilien und Schuhe
- Möbel
- Eisen, Stahl und Aluminium
- Reinigungsmittel und Chemikalien
Digitale Produktpässe (DPP):
Produkte sollen künftig mit einem digitalen Pass ausgestattet werden, der über QR-Code oder NFC-Chip auslesbar ist. Dieser enthält Informationen zu Inhaltsstoffen, CO₂-Fußabdruck, Energieverbrauch und Produktionsbedingungen.
Verordnung (EU) 2024/1781:
Die neue Ökodesign-Verordnung ersetzt die Richtlinie von 2005. Sie stellt umfassende Anforderungen an Nachhaltigkeit, Reparierbarkeit, Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit vieler Produkte.
Betroffene Produktgruppen:
Neben Smartphones sind künftig auch Textilien, Möbel, Reinigungsmittel, Schuhe sowie Metalle wie Stahl und Aluminium erfasst. Weitere Gruppen folgen laut EU-Arbeitsplan bis März 2025.
Vernichtungsverbot für Produkte:
Ab Juli 2026 dürfen bestimmte gebrauchsfähige Textilien und Schuhe nicht mehr vernichtet werden. Das Verbot könnte später auf andere Produktgruppen ausgeweitet werden.
Chancen und Kritik am DPP:
Hersteller sehen Potenzial in der digitalen Dokumentation, kritisieren aber hohen bürokratischen Aufwand und Risiken durch transparente Inhaltsstoffangaben.