Stocker-Vorstoß zu Menschenrechten: NEOS legen Angelegenheit ad acta

Der Regierungschef hatte dafür Kritik seiner Koalitionspartner geerntet. Die Sache sei nach einem Gespräch nun "erledigt", sagte NEOS-Klubobmann Yannick Shetty vor dem Ministerrat am Mittwoch. Künftig wolle man sich besser abstimmen, habe es sich doch nicht um eine Aktion der Regierung, sondern des Bundeskanzlers gehandelt.
Stocker unterzeichnete Brief
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) stehe in Österreich in Verfassungsrang und werde von niemandem infrage gestellt, auch nicht vom Bundeskanzler, meinte Shetty. Dieser hatte einen Brief unterzeichnet, in dem dazu aufgerufen wurde, die Auslegung der EMRK zu ändern, damit ausländische Straftäter leichter ausgewiesen werden können. Insgesamt beteiligten sich neun EU-Staaten an der Initiative. Es brauche jedenfalls mehr Ordnung und Kontrolle in der Asylpolitik, meinte Shetty.
Die Nationalratsabgeordnete Stephanie Krisper (NEOS) hatte Stockers Vorstoß zuvor als "Alleingang" beschrieben, ihre SPÖ-Kollegin Petra Bayr diesen gegenüber der APA als "sehr problematisch" bezeichnet. Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) meinte am Mittwoch, sie gehe nicht davon aus, dass vom Grundsatz, dass die Menschenrechte für alle Menschen gleich gelten, abgegangen werde. Sie plädierte, sich auf die Umsetzung des gemeinsamen Asylpakts der EU, der 2026 in Kraft tritt, zu konzentrieren.
Grüne üben Kritik
Die Grünen warfen den NEOS und der SPÖ währenddessen vor, vor dem Alleingang der ÖVP einzuknicken. Das zeige, "wie ernst es NEOS und SPÖ mit den Menschenrechten wirklich ist", so Justizsprecherin Alma Zadić, schließlich existiere der von Stocker unterzeichnete Brief noch immer. Zudem kritisierten die Grünen die Parteichefs Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) und Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) für ihr Schweigen zum Thema.
Auch Plakolm äußerte sich
Integrations- und EU-Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) sprach hingegen von einer parteiübergreifenden Initiative auf EU-Ebene, mit der eine gemeinsame Diskussion angeregt werden solle. Bei der Abschiebung von Straftätern seien Staaten schließlich oftmals die Hände gebunden. Der beste Rechtsstaat nütze nichts, wenn man ihn nicht schützen und straffällige Asylwerber nicht abschieben könne. Es gehe hingegen nicht um die Beeinflussung von Gerichten, betonte sie.
(APA/Red)