Haftstrafe für 39-Jährigen wegen Gutheißung von Terror

Die Verhandlung war turbulent. Die Staatsanwältin erklärte, dass der Angeklagte nach dem Terroranschlag in Solingen im August 2024, bei dem ein IS-Anhänger drei Menschen tötete, ein Foto des Täters auf TikTok postete. Er kommentierte: "Nur aus Gottes Gnade kamen wir mit dem Abschlachten (…), sodass ihr keine Sünden mehr macht". Der Beitrag enthielt einen islamischen Sprechgesang, der Muslime aufforderte, sich bereit zu halten, da Ungläubige in die islamische Welt eindringen.
Angeklagter bei Prozess um Gutheißung von Terror "stolz" auf verfahrensgegenständliches Posting
Darauf angesprochen, bekräftigte der Angeklagte, das geschrieben zu haben: "Ich bin stolz drauf." Der Attentäter sei "brav". In Richtung des vorsitzenden Richters bemerkte der Angeklagte dagegen: "Sie sind ein Verbrecherland, mein Herr." Er sei "von der FSA (Freie Syrische Armee, Anm.)" hielt der Angeklagte fest. Österreich sei "ein Naziland" und habe den seinerzeitigen, inzwischen gestürzten syrischen Machthaber Assad unterstützt und den syrischen Kindern "Milliarden weggenommen". "Ich mach Österreich kaputt", gab der 39-Jährige zu Protokoll. Zu diesem Zweck seien er "und meine Männer" nach Europa gekommen: "Wir hören nicht auf, bis Europa kaputt ist".
Von der Anklage mitumfasst waren Drohungen, die der Mann gegen insgesamt sieben Prostituierte per WhatsApp ausgestoßen hatte. Auf die Frage, ob er den Frauen Angst habe machen wollen, erwiderte der 39-Jährige: "Ich möchte sie umbringen." Der Syrer war 2017 von einem Gericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden, nachdem er Feuer gelegt und eine Bäckerei abgefackelt hatte. Damals war er von einem psychiatrischen Sachverständigen aufgrund einer psychischen Störung als zurechnungsunfähig und damit als nicht schuldfähig eingestuft worden. 2023 wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt, so genannte Experten kamen zum Schluss, dass von ihm keine Gefahr mehr ausging.
Prozess um Gutheißung von Terror: Angeklagter "brandgefährlich"
Die nunmehrige psychiatrische Sachverständige bezeichnete den 39-Jährigen jetzt als "brandgefährlich", hielt ihn jedoch für zurechnungsfähig. Er leide an einer paranoid-sensitiven Störung, sei eine "schwierige, strukturschwache Persönlichkeit". Sein Auftritt bei Gericht - der Angeklagte betonte unter anderem mehrfach "Ich bin Terror!" - erklärte sie damit: "Er braucht diese Bühne." Sie habe den Mann aber zwei Mal "eingehend untersucht" und sei zum Schluss gekommen, dass Zurechnungsfähigkeit gegeben sei. Dessen ungeachtet sprach sich die Sachverständige für den Fall einer Verurteilung nach §21 Absatz 2 StGB für die - zeitlich unbefristete - Unterbringung des 39-Jährigen im Maßnahmenvollzug aus. Ohne haftbegleitende therapeutische Behandlungen wären ansonsten schwere Körperverletzungen und sonstige Delikte mit schweren Folgen zu erwarten.
(APA/Red)