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Prozess um Vergewaltigung am Villacher Kirchtag vertagt

Am Landesgericht Klagenfurt wurde gegen einen Mann verhandelt, der eine 14-Jährige vergewaltigt haben soll.
Am Landesgericht Klagenfurt wurde gegen einen Mann verhandelt, der eine 14-Jährige vergewaltigt haben soll. ©APA/PETER LINDNER (Symbolbild)
Am Landesgericht Klagenfurt hat am Donnerstag ein Schöffenverfahren gegen einen 22-Jährigen begonnen. Ihm wird vorgeworfen, im Juli eine 14-Jährige vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und behauptet, der Geschlechtsverkehr sei einvernehmlich gewesen.

Der 22-Jährige war als Arbeiter beim Aufbau des Villacher Kirchtags tätig und lebte in einem Wohncontainer. Dort traf er mit Kollegen auf eine Gruppe Mädchen, darunter auch eine 14-Jährige. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, das Mädchen zu Oralverkehr gezwungen zu haben. Der Angeklagte und sein Verteidiger behaupten jedoch, es sei einvernehmlich gewesen.

Angeklagter bei Prozess um Vergewaltigung am Villacher Kirchtag bekennt sich nicht schuldig

Verständigen konnten die beiden sich nicht direkt, ein Kollege des Angeklagten habe übersetzt. Der Angeklagte, er wurde aus der U-Haft vorgeführt, habe sich mit der Betroffenen im Wohncontainer auch nicht unterhalten können, sagt er. Zudem habe er gesagt, er sei verheiratet und habe ein Kind. "Bullshit", kommentiert das eines der Mädchen, die mit der 14-Jährigen bei dem Container war. Der Angeklagte habe davon gesprochen, dass er 18 Jahre alt sei, das Alter der Mädchen sei vor dem Vorfall nicht Thema gewesen. Die Betroffene selbst, sie ist derzeit in einem Internat in Nigeria und wurde zugeschaltet, sprach vor Gericht davon, dass sie sich gewehrt habe. Erst als ein Kollege des Angeklagten die Türe zu dem Zimmer öffnete, habe sie flüchten können. Die Verteidigung allerdings beharrte darauf, dass die Türe immer offen war. Der Kollege, der die Türe geöffnet haben soll, konnte am Donnerstag nicht einvernommen werden, die Verhandlung wurde daher vertagt. Die 14-Jährige schloss sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte mit einer Schmerzengeldforderung von 2.000 Euro an. Dem Angeklagten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.

Sollten Sie selbst von sexualisierter Gewalt betroffen sein oder Betroffene im Umfeld haben, können Sie sich an den "Bund Autonome Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt" wenden. Die Fachstelle in Ihrer Nähe finden Sie unter https://www.sexuellegewalt.at/. In Kärnten kann man sich an die Frauenberatung Belladonna wenden, Tel.: 0463/511248.

fdh/pek/gu/gl

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