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Bedingte Haft für 21-jährigen Raser nach wilder Verfolgungsjagd durch Wien

20 Monate bedingte Haft gab es für einen Raser.
20 Monate bedingte Haft gab es für einen Raser. ©APA/ROLAND SCHLAGER (Symbolbild)
Der 21-Jährige hatte sich am 21. Februar 2025 mit der Polizei ein Verfolgungsjagd geliefert und seinen BMW M3 mit 432 PS innerhalb der Stadt stellenweise auf über 230 km/h beschleunigt. Am Dienstag wurde er sich im Landesgericht Wien zur Rechenschaft gezogen.

"Verzeihen Sie die Frage, aber san Sie no ganz normal?", fragte Richter Wolfgang Etl eingangs der Verhandlung den 21-jährigen Angeklagten. "Das war gar nicht gut von mir", erwiderte der Raser.

21-jähriger Raser nach wilder Verfolgungsjagd sechs Tage in U-Haft

Der bisher Unbescholtene wurde wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit, schwerer Nötigung und versuchter schwerer Körperverletzung bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren zu einer 20-monatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese bekam er angesichts seines reumütigen Geständnisses, und da es zu keinem Unfall mit schweren Folgen gekommen war, unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der junge Mann war nach seiner Festnahme bis zum 27. Februar in U-Haft gesessen. Dann wurde er auf Anordnung der Staatsanwaltschaft gegen gelindere Mittel - ihm wurden sechs verschiedene Weisungen erteilt - enthaftet. Er war mit der über ihn verhängten Strafe einverstanden. Der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung ab.

Der angehende Elektrotechniker, der im zweiten Lehrjahr 2.500 Euro netto ins Verdienen bringt, hatte mit seinem aufgemotzten BMW zwei Freunde aus Strasshof an der Nordbahn (Bezirk Gänserndorf) abgeholt, mit denen er in Wien etwas trinken gehen wollte. Er hatte seinen geliebten Pkw - wie Verteidiger Peter Philipp ausführte, erblickte der Angeklagte in der Karosse "sein Heiligtum" - erst am Tag davor nach einer Winterpause wieder angemeldet. Weil er zu schnell fuhr und das Fahrzeug verdächtige Auspuffgeräusche von sich gab, wurde auf der A23 eine Zivilstreife auf den roten BMW aufmerksam. Die Besatzung versuchte den Lenker mittels Blaulicht und Haltesignal zum Stoppen zu bringen. Statt wie ihm bedeutet anzuhalten, drückte der Lenker aufs Gaspedal und lieferte sich mit der Polizei eine elfminütige Verfolgungsjagd.

Polizei rammte BMW und beendete die Verfolgungsjagd durch Wien

Zunächst bog er auf die A22 ab, beschleunigte auf der Raffineriestraße auf bis zu 230 km/h - dort sind maximal 50 km/h erlaubt -, drehte am Biberhaufenweg um und fuhr retour. In Stadlau fuhr der Raser zunächst durch ein Wohngebiet mit einer 30 km/h-Beschränkung, ehe er wieder auf die Autobahn aufsetzte. Die Zivilstreife kam ihm mit einem 295 PS starken Audi A4 kaum nach, schaffte es am Ende aber, den BMW bewusst zu rammen und somit zu stoppen. Der 21-Jährige und seine beiden Freunde, die im Fahrzeug um ihr Leben gefürchtet hatten, blieben bei dem Crash eben so unverletzt wie die beiden Polizisten. Der Raser ließ sich widerstandslos festnehmen.

Polizisten schilderten bei Prozess gegen 21-jährigen Raser "brandgefährliche" Szenen

Wie die beiden Polizeibeamten im Zeugenstand betonten, hatte der Angeklagte mehrfach bei Rotlicht Kreuzungen übersetzt und riskante Überholmanöver im Gegenverkehrsbereich durchgeführt. "Wir sind davon ausgegangen, dass jederzeit ein schwerer Unfall passieren kann", sagte der ältere Beamte. "Ich bin seit 16 Jahren bei der Polizei. So etwas habe ich noch nie erlebt. Ich hab' das zum ersten Mal in dem Wahnsinn erlebt", betonte der 37-Jährige. "Meines Erachtens war das brandgefährlich", pflichtete ihm sein 28-jähriger Kollege bei. Nur mit viel Glück und weil entgegenkommende Fahrzeuge dem roten BMW rechtzeitig auswichen, indem sie teilweise auf Grünstreifen auffuhren, sei es zu keinem tödlichen Unfall gekommen.

Der Angeklagte war im Tatzeitpunkt weder alkoholisiert noch stand er unter Einfluss sonstiger bewusstseinsverändernder Substanzen. "Sein Motiv war eigentlich lächerlich", bemerkte Verteidiger Peter Philipp. Der junge Autonarr hatte demnach den BMW umgebaut und sich die Änderungen nicht genehmigen lassen. Modifikationen hatte er an der Motorhaube, am Fahrgestell, an den Felgen, am Frontspoiler und am Heckdiffusor vorgenommen. "Er hat Angst gehabt, die Polizei kommt drauf und nimmt ihm das Auto weg", erläuterte der Verteidiger.

BMW von Raser soll nun versteigert werden

Das infolge der Kollision beschädigte Auto wurde dann tatsächlich beschlagnahmt, was seit 1. März 2024 in Fällen von extremer und rücksichtsloser Raserei zulässig ist. Es soll nun versteigert werden. Zusätzlich wurde dem 21-Jährigen der Führerschein für die Dauer von 18 Monaten abgenommen. "Sie haben das Fahrzeug wie eine Waffe eingesetzt", beschied der Richter in der Urteilsbegründung dem 21-Jährigen. Die Frage, ob ihm bewusst sei, "dass Menschen hätten sterben können", hatte der Lehrling zuvor bejaht.

(APA/Red)

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