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Urteil nach Misshandlung und Verunstaltung von Häftling in Wien

Urteil am Wiener Landesgericht ist rechtskräftig.
Urteil am Wiener Landesgericht ist rechtskräftig. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
In Wien ist am Freitag ein 49-Jähriger zur Verantwortung gezogen worden, der an der Misshandlung und dauerhaften Verunstaltung eines Mithäftlings beteiligt gewesen war. Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen und zusätzlich für einige Ladendiebstähle zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt.
Prozess um misshandelten Häftling vertagt

Das Urteil ist rechtskräftig. Die Übergriffe auf den Betroffenen ereigneten sich in der Nacht auf den 23. Oktober 2023 in einer Zelle in der Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt, in der vier Ungarn untergebracht waren. Der 26-Jährige wurde von einem älteren und ihm körperlich deutlich überlegenen Mitgefangenen zunächst geschlagen, weil dieser ihm ein Verhältnis mit seiner Ehefrau unterstellte. Nach den Schlägen wurde der 26-Jährige vom Angeklagten und dem dritten Mitgefangenen auf einem Sessel festgehalten, während ihm der Haupttäter den Kopf rasierte und ihm anschließend mit einem rußgeschwärzten Nagel und Shampoo einen Penis auf die rechte Schulter tätowierte.

"Nehme beim Duschen das T-Shirt nicht mehr ab"

"Ich nehme beim Duschen das T-Shirt nicht mehr ab", schilderte der 26-Jährige, der sich nach wie vor in Haft befindet, einem Schöffensenat. Zu sehr geniere er sich vor den anderen Männern. Er bekräftigte, der Angeklagte habe ihn mit Gewalt am Sessel festgehalten: "Ich hatte keine Chance, mich zu wehren."

Tätowierer nicht mehr in Österreich

Die zwei anderen Beschuldigten - darunter der Tätowierer und somit der Haupttäter - sind mittlerweile außer Landes. Nach ihnen wird gefahndet, allerdings dürften sie untergetaucht sein.

Der Angeklagte behauptete, er sei an dem Ganzen nicht beteiligt gewesen: "Ich würde so etwas nie tun. So ein schlechter Mensch bin ich nicht." Er gehe davon aus, dass der 26-Jährige das Tätowieren "zugelassen hat".

Dieser Darstellung schenkte der Senat keinen Glauben. Für die "höchst verwerfliche Tat" bedürfe es einer empfindlichen Strafe, stellte der vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung fest.

(APA/Red)

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