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Frau in Wien wegen Stalkings vor Gericht: Prozess vertagt

Stalkerprozess in Wien.
Stalkerprozess in Wien. ©APA/ROBERT PARIGGER (Symbolbild)
Vor vier Jahren wegen Stalkings noch mit einer Diversion davongekommen, ist am Donnerstag eine 36-jährige Frau in Wien neuerlich wegen "beharrlicher Verfolgung" vor Gericht gestanden.

Laut Anklage wollte die Serbin unbedingt eine Beziehung mit einem Landsmann, bombardierte diesen mit Anrufen und Whatsapp-Nachrichten und tauchte ständig an seinem Arbeitsplatz auf. Die Verhandlung wurde bis Mitte August vertagt.

Wie die Supermarktangestellte darlegte, hätte sie den Mann vor eineinhalb Jahren via TikTok kennengelernt und man wäre eine Beziehung eingegangen, die aber schon nach zwei Monaten auf ihren Wunsch auseinanderging. Ja, sie hätte den 39-Jährigen öfter kontaktiert und in dessen Friseursalon besucht, aber nicht aus Liebe, sondern weil sich dieser 2.500 Euro von ihr geborgt hätte. Und diese hätte sie zurückhaben wollen. "Das höre ich zum ersten Mal", meinte die Richterin. In der Beschuldigteneinvernahme bei der Polizei habe sie kein Wort von Geld gesagt. Auch das Opfer stellte dies in Abrede: "Nie im Leben, ich höre davon zum ersten Mal."

Prozess in Wien: Es gab gar keine Beziehung

Zudem habe der Serbe keine Beziehung zu der Frau gehabt. Er habe sie zwar mit dem Auto von Serbien nach Wien mitgenommen, aber sie habe ihm nicht gefallen, man habe nicht zusammengepasst. Doch die Serbin habe sich damit nicht abfinden können. Ständig habe sein Telefon geläutet, auch dass er ihre Nummer blockierte, habe nichts geholfen, da sie sich von Bekannten, aber auch Fremden deren Handys ausgeborgt hatte. Zudem tauchte sie vor seiner Wohnung auf, klammerte sich an seinen Pkw und tauchte in seinem Salon auf. Ein Mitarbeiter sagte als Zeuge aus: "Sie macht das falsch, es ist eine übertriebene Liebe. Sie hat gesagt, sie will unbedingt Kinder von ihm."

Der Chatverlauf auf Whatsapp zeigt, dass auch wüsteste Beschimpfungen durch den Mann - der Dolmetscher kannte einige Kraftausdrücke nicht einmal - die 36-Jährige nicht davon abhalten konnten, dessen Nähe zu suchen. Doch dieser Nachrichtenverlauf alleine genügte der Richterin nicht, um ein Urteil zu fällen. Der 39-Jährige soll über seinen Provider versuchen, Anruflisten und sonstige Nachrichten wiederherstellen zu lassen. Diese hatte er, nicht zuletzt wegen seiner tatsächlichen Freundin, gelöscht. Dafür hat er Zeit bis zum 21. August, an dem Tag wird die Verhandlung fortgesetzt.

(APA/Red)

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