Innenausschuss stimmt für Stopp des Familiennachzugs

Die Novelle ermöglicht der Regierung, eine Verordnung zu erlassen, die Anträge auf Familienzusammenführung zulässt, ohne dass eine sechsmonatige Entscheidungsfrist eingehalten werden muss. Dies gilt, wenn die Regierung mit Zustimmung des Nationalrats feststellt, dass die öffentliche Ordnung und Sicherheit bedroht sind. Dies basiert auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Der Gesetzesentwurf zum Stopp des Familiennachzugs wurde während der Begutachtung stark kritisiert.
Stopp des Familiennachzugs: Ausnahmen möglich
Ausnahmen soll es etwa geben, wenn Kinder im Herkunftsstaat keine ausreichenden Bezugspersonen haben. Gleiches gilt für vorgereiste Kinder und Jugendliche, deren im Herkunftsland befindlicher Elternteil die einzige in Betracht kommende Bezugsperson ist. Im Innenausschuss wurde nun auch ein Abänderungsantrag beschlossen, in dem u. a. festgelegt wurde, dass Antragsteller und -stellerinnen per Merkblatt in einer ihnen verständlichen Sprache über die Verfahrensregeln informiert werden müssen.
Wieder außer Kraft treten soll die Regelung laut Antrag mit Ende September 2026. In weiterer Folge soll ein Kontingentsystem entwickelt werden, das die Aufnahmekapazitäten der staatlichen Systeme und die Wahrung der durch die Europäische Menschenrechtskonvention verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte berücksichtigt, so Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz.
Der Minister begründete die Novelle damit, dass die Familienzusammenführung vor allem in Wien zu einer Überlastung des Bildungssystems und zu mehr Jugendkriminalität geführt habe. Nicht überzeugen konnte die Regierung die Oppositionsparteien: Die FPÖ will einen vollständigen "Asylstopp", die Grünen sehen die Notwendigkeit des Stopps nicht und haben rechtsstaatliche Bedenken.
(APA/Red)