28-Jähriger in NÖ wollte Eltern anzünden: Unterbringung

Der Betroffene soll im Jänner im Bezirk Zwettl seine im Bett liegenden Eltern mit Benzin übergossen und versucht haben, die beiden mit einem Feuerzeug anzuzünden. Nach Ansicht der Geschworenen handelte der Mann im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit. Die Entscheidung ist Gerichtsangaben zufolge rechtskräftig.
Eltern verhinderten das geplante Anzünden
Der Vorfall hatte sich am 22. Jänner ereignet. Das im Bett liegende Duo selbst verhinderte das offenbar geplante Anzünden durch den Einsatz von Körperkraft.
Bescheinigt wurde dem 28-Jährigen in einem psychiatrischen Gutachten, dass er unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung gehandelt habe. Es liege eine chronifizierte paranoide Schizophrenie vor. Wäre der Mann für zurechnungsfähig erachtet worden, hätte er wegen versuchten Mordes belangt werden können.
(APA/Red)