Rosenkranz wartet zu Nationalfonds-Vorsitz ab

Aufgrund von Kritik seitens jüdischer Organisationen und Opferverbänden wurde eine Gesetzesänderung initiiert, die es ermöglicht, den Nationalfonds-Vorsitz auch an den Zweiten Nationalratspräsidenten oder die Dritte Präsidentin zu übertragen.
Nationalfonds-Vorsitz: Rosenkranz wartet Abstimmung im Bundesrat ab
Er werde, sobald es soweit ist, seine "Absichten darlegen und hoffen, dass diese auf Zustimmung stoßen", so Rosenkranz. Noch sei die Änderung des Nationalfondsgesetzes nicht durch, betonte der Nationalratspräsident. So müsse dieses etwa noch den Bundesrat passieren, "bis dahin kann noch viel passieren". Rosenkranz verglich den Vorsitz des Nationalfonds mit Änderungen im Straßenverkehr: "Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung übermorgen erlassen wird, weiß ich noch lange nicht, dass ich heute schon dieses Tempo nehmen muss, sondern dann, wenn das Schild dort steht."
(APA/Red)