Verdeckte Recherche? FPÖ Wien wütet gegen "Standard"

Laut Angaben der FPÖ Wien, soll die Journalistin vorgegeben haben, FPÖ-Sympathisantin zu sein und Interesse an einer Mitarbeit sowie einer zukünftigen Kandidatur zu haben. Während einer FPÖ-Schulung Bezirksräteschulung führte sie Gespräche mit mehreren Personen. In einem Telefonat soll sie Brucker gestanden haben, dass sie für ein Printmedium schreibe und auf Nachfrage bestätigt haben, dass es der "Standard" sei.
"Standard" dementiert Rechercheauftrag für FPÖ-Schulung
"Das ist ein unfassbarer Medienskandal, der zu sofortigen Konsequenzen führen muss", meinte Brucker. Er ortet keinen Journalismus, sondern "politisch motivierte Unterwanderung", betrieben von einem Medium, das längst "zu einem FPÖ-Hassorgan verkommen" sei. Der "Standard" dementiert, den Auftrag zur Recherche erteilt zu haben. Es gebe kein Honorar und auch kein Dienstanstellungsverhältnis mit der Journalistin. Das Verhältnis zwischen "Standard" und FPÖ ist seit längerem zerrüttet, was sich nicht zuletzt anhand mehrerer Auseinandersetzungen vor Gericht zeigt.
Anfang des Jahres griff auch Wiens FPÖ-Obmann Dominik Nepp das Medium nach kritischer Berichterstattung scharf an und bezeichnete es als "Scheißblatt", wobei er eine Streichung der Presseförderung in den Raum stellte. Brucker sieht auch den Presserat in der Pflicht, der zu solchen Methoden nicht schweigen dürfe. Auf APA-Anfrage sagte Presserat-Geschäftsführer Alexander Warzilek, dass sich der Presserat mit dem Fall etwa bei Einlangen einer Beschwerde auseinandersetzt. Denn das Selbstkontrollorgan der Branche befasse sich nicht nur mit konkreten (problematischen) Artikeln, sondern auch mit dem Verhalten von Journalistinnen und Journalisten.
Presserat: Verdeckte Recherchen bei öffentlichem Interesse zulässig
Im Ehrenkodex für die österreichische Presse steht, dass verdeckte Recherchen gerechtfertigt sind, sofern Informationen von besonderem öffentlichen Interesse beschafft werden. Öffentliches Interesse im Sinne des Ehrenkodex ist besonders dann gegeben, wenn es um die Aufklärung schwerer Verbrechen, den Schutz der öffentlichen Sicherheit oder Gesundheit oder um die Verhinderung einer Irreführung der Öffentlichkeit geht. Der Presserat beschäftigte sich schon mehrfach mit verdeckten Recherchen. Eine Grenze war etwa überschritten, als sich eine Reporterin - ohne sich als solche auszuweisen - in den geschlossenen Bereich einer psychiatrischen Klinik begab, um dort eine Person zu interviewen, erinnerte sich Warzilek. Auch war es zu viel des Guten, als ein Journalist auf Social Media wüste Drohungen gegen Flüchtlinge postete, nur um vorzuführen, dass diese nicht gelöscht werden. "Das war zu viel, außerhalb der Relation", so Warzilek.
(APA/Red)