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Falscher Polizist in Eisenstadt verurteilt

Ein falscher Polizist wurde in Eisenstadt verurteilt.
Ein falscher Polizist wurde in Eisenstadt verurteilt. ©APA/HARALD SCHNEIDER (Symbolbild)
Ein 44-Jähriger wurde in Eisenstadt zu 21 Monaten Haft verurteilt, davon 14 Monate bedingt, weil er sich als Polizist ausgab, um Wertsachen und Geld von zwei Opfern zu erlangen. Er war als "Abholer" für eine kriminelle Organisation tätig, behielt aber im Dezember einen Großteil der Beute für sich. Aufgrund von Drohungen stellte er sich der Polizei und gestand vor Gericht seine Schuld ein.

Der Angeklagte agierte zweimal als "Abholer". Zuvor hatten Mittäter die Opfer telefonisch kontaktiert, sich als Polizisten ausgegeben und von angeblichen Einbrüchen berichtet. Sie forderten die Übergabe von Bargeld und Wertsachen zur sicheren Verwahrung. Daraufhin erschien der 44-Jährige als falscher Polizist bei den Opfern und übernahm die Wertsachen.

Falschen Polizist verursachte 40.000 und 64.500 Euro Schaden

Im November 2024 holte er im niederösterreichischen Muckendorf (Bezirk Tulln) von einer älteren Frau 40.000 Euro Bargeld ab. Im Dezember fuhr er nach Bad Reichenhall in Deutschland, um einem Mann Wertgegenstände und Bargeld mit einem Gesamtwert von 64.500 Euro abzunehmen. Dass er davon nur einen Bruchteil an seine Hintermänner weitergab, führte dazu, dass er von diesen gesucht und bedroht wurde. Aus Angst stellte sich der 44-Jährige schließlich der Polizei. Über einen Bekannten sei er mit der kriminellen Organisation in Kontakt gekommen, erzählte der Angeklagte vor Gericht. Warum er mitgemacht habe, könne er selbst nicht mehr sagen. "Nichts entschuldigt, dass ich das gemacht habe", meinte der 44-Jährige. Nachdem er sich gestellt hatte, legte er ein umfassendes Geständnis ab und gab der Polizei Namen, Telefonnummern und Daten weiter. Auch einen Teil der Beute habe er zurückgegeben. Das Schöffengericht sprach den falschen Polizisten wegen der Verbrechen des schweren Betrugs und der kriminellen Organisation schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.

(APA/Red)

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