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Zwei Monate bedingt für Raser nach Unfall in Salzburg

Urteil in Salzburg nicht rechtskräftig.
Urteil in Salzburg nicht rechtskräftig. ©APA/Barbara Gindl (Symbolbild)
Nach einem Verkehrsunfall in Salzburg hat am Montag ein Teenager zwei Monate bedingte Haft ausgefasst. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Am Landesgericht Salzburg ist am Montag ein heute 18-jähriger Autolenker wegen grob fahrlässiger Körperverletzung zu zwei Monaten bedingter Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt worden. Der Serbe hatte Ende 2023 in der Stadt Salzburg mit überhöhtem Tempo die Kontrolle über seinen Wagen verloren und einen Verkehrsunfall mit drei Verletzten verursacht. Dass er vor dem Crash an einem illegalen Straßenrennen beteiligt gewesen sein soll, sah die Richterin als nicht erwiesen an.

Kollision mit Audi

Der junge Mann war damals Mechaniker-Lehrling und hatte seinen Führerschein erst wenige Monate. Am 15. Dezember 2023 beschleunigte er seinen PS-starken Mercedes gegen 21.30 Uhr auf der Neutorstraße stadteinwärts stark und überholte mit 60 bis 65 km/h auf der rechten Seite einen Obus. Kurz darauf geriet er beim Wechsel der Fahrspur auf der nassen Fahrbahn ins Schleudern und krachte nahezu frontal in einen Audi, der gerade abbiegen wollte. Die drei Insassen des Audis wurden leicht verletzt. Sie litten aber teilweise noch wochenlang an den Prellungen und den psychischen Folgen des Unfalls.

Die Anklage zeigte sich überzeugt, dass sich der 18-Jährige vor dem Unfall ein Rennen mit einem BMW geliefert hat. Eine Überwachungskamera aus dem Inneren des Obusses zeigt die beiden Autos beim Überholen des Busses. Der eine Lenker links, der Angeklagte mit seinem Wagen wenige Sekunden später rechts. "Das hat gewirkt wie ein Straßenrennen", sagte der Buslenker vor der Polizei. "Bei lebensnaher Betrachtung haben Sie sich ein Rennen geliefert", meinte auch der Staatsanwalt zum Angeklagten.

"Kein Rennen"

"Es war kein Rennen", sagte hingegen dessen Verteidiger und sprach von einem "normalen Verkehrsunfall". Er sei mit den Gegebenheiten vor Ort nicht vertraut gewesen, erzählte der junge Serbe vor Gericht. Vor dem Vorfall sei er nicht viel mit dem Pkw in der Stadt unterwegs gewesen. Das zweite Auto habe ihn nicht beeinflusst. Es habe ihn auch nicht gestört, dass er nach einem Stopp bei einer Ampel von dem BMW überholt worden war. "Ich wollte auch nicht schneller sein als er", sagte er zur Richterin.

Ob er öfter gerne schnell fahre, fragte ihn diese. Nein, so der Angeklagte. Warum er dann beschleunigt habe? Dafür hat der 18-Jährige keine Erklärung. Und dass man rechts nicht überhole? Das habe er sehr wohl in der Fahrschule gelernt, meinte er kleinlaut.

Urteil für 20-Jährigen

Mit auf der Anklagebank saß am Montag auch der Lenker des zweiten Wagens, ein 20-jähriger Österreicher. Ihm wurde Falschaussage vor der Polizei angelastet, was mit einer klar höheren Strafe bedroht ist, als die fahrlässige Körperverletzung. Tatsächlich wurde der BMW-Fahrer heute zu fünf Monaten bedingter Haft, ebenfalls nicht rechtskräftig, verurteilt. Er räumte ein, er habe gesagt, nicht er sondern sein Bruder sei damals gefahren. "Ich habe gelogen, weil ich Angst hatte, dass mir meine Mutter den Führerschein nimmt, wenn ein Brief mit einer Strafe nach Hause kommt."

Beide Lenker - sie waren bisher unbescholten - versicherten heute, dass sie sich nicht kennen und dass sie sich kein Rennen oder eine gemeinsame Runde durch die Stadt ausgemacht hätten. Allerdings dürfte zumindest eine Insassin im Auto des Serben einen Mitfahrer im anderen Auto gekannt haben. So schwebte die Frage im Raum, ob das den Angeklagten nicht zum Rasen bewogen haben könnte.

Der Führerschein wurde dem Serben übrigens nach dem Unfall nicht abgenommen, bisher musste er auch keine Verwaltungsstrafe zahlen. Seine Lehre hat er zwar nicht beendet - er arbeitet aber mittlerweile als Kraftfahrer für eine Spedition.

(APA/Red)

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