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Nationalfonds-Reform: Walter Rosenkranz dürfte Vorsitz verlieren

Rosenkranz dürfte mit der Reform den Vorsitz im Nationalfonds verlieren.
Rosenkranz dürfte mit der Reform den Vorsitz im Nationalfonds verlieren. ©APA/ROLAND SCHLAGER
ÖVP, SPÖ und NEOS haben im Verfassungsausschuss des Nationalrats mit den Grünen eine Änderung beim Vorsitz des Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus beschlossen. Nationalratspräsident Rosenkranz könnte dadurch den Vorsitz verlieren. Die Israelitische Kultusgemeinde (IKG) hatte wiederholt seinen Rücktritt verlangt.

Ein Antrag sieht vor, dass die Leitung des Fonds nicht mehr zwingend beim Nationalratspräsidenten liegt. Nationalratspräsident und Burschenschafter Walter Rosenkranz (FPÖ) könnte sich durch den Zweiten oder Dritten Präsidenten vertreten lassen. Zudem soll der Hauptausschuss des Nationalrats einen der beiden zum Vorsitzenden des Kuratoriums wählen können. Der Nationalratspräsident müsste seinen Platz nicht aufgeben. Derzeit sind Peter Haubner (ÖVP) und Doris Bures (SPÖ) die möglichen Kandidaten. Die FPÖ stimmte dem Antrag nicht zu.

Nationalfonds-Vorsitz: Parteien hoffen auf Rosenkranz-Rücktritt

Die IKG hatte angekündigt, an Sitzungen des Nationalfonds nicht mehr teilzunehmen, sofern diese wie gesetzlich vorgesehen von Rosenkranz geführt werden. Die Bedenken seien berechtigt und ernst zu nehmen, so die SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz in einer Aussendung. "Ich hoffe, Rosenkranz nimmt nun seine Verantwortung wahr und lässt sich gesamthaft vertreten, um die gute Kooperation des Nationalfonds mit der Vertretung der Opfer weiter sicherzustellen."

"Walter Rosenkranz hat in seiner Antrittsrede als Nationalratspräsident selbst bekannt, dass er nicht ansteht, 'als Person zur Seite zu treten', sollten Teile der jüdischen Gemeinschaft in Wien und ganz Österreichs einen Dialog mit ihm verweigern", erinnerte ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl, "dementsprechend nehmen wir ihn bei seinem Wort." Auch der Grüne Rechtsextremismus-Sprecher Lukas Hammer hofft, dass Rosenkranz einsehe, "dass er als Vorsitzender des Nationalfonds nicht tragbar ist und freiwillig zur Seite tritt", wie er im Ö1-"Mittagsjournal" sagte. Er verwies darauf, dass gegen den ehemaligen Büroleiter des Nationalratspräsidenten wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz ermittelt wird.

IKG-Präsident Oskar Deutsch sprach in einem Statement von "weisen Änderungsvorschlägen", die "Österreichs Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus Rechnung tragen" würden. Ausdrücklich befürwortete er auch die Möglichkeit des Hauptausschusses, den Zweiten Präsidenten zum Vorsitzenden des Kuratoriums zu wählen, wenn Rosenkranz nicht freiwillig geht.

Aufgaben des Nationalfonds für FPÖ und Rosenkranz "von großer Wichtigkeit"

Die FPÖ stellte sich gegen die Gesetzesänderung. Die Aufgaben des Nationalfonds - Wiedergutmachung an Opfer, Hinterbliebene und Nachkommen - "sind nicht nur der Freiheitlichen Partei von großer Wichtigkeit, sondern mit ihr auch dem Nationalratspräsidenten Dr. Walter Rosenkranz. Dass er nun durch dieses neue Gesetz de facto vom Vorsitz ausgeschlossen werden soll, ist kein Beitrag für Aussöhnung und Erinnerungskultur, die niemandem verwehrt bleiben sollte, schon gar nicht der stärksten demokratischen Partei in Österreich", wird Justizsprecher Harald Stefan zitiert. Die Gesetzesänderung benötigt eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Nationalrat, diese wäre mit Zustimmung der Regierungsparteien und der Grünen gegeben.

(APA/Red)

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