Wehrlose Mädchen in Bischofshofen missbraucht: Weitere Urteile gefallen

Ein Angeklagter wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, der zweite zu vier Monaten Haft auf Bewährung. Alle Urteile sind nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Gros der Angeklagten vor allem den schweren sexuellen Missbrauch wehrloser oder psychisch beeinträchtigter Personen vorgeworfen. Die Burschen sollen in wechselnder Zusammensetzung an den zwei stark alkoholisierten Mädchen - sie waren zum Tatzeitpunkt 15 und 16 Jahre alt - massive sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Eine der Jugendlichen hatte sturmfrei und zu einer Party bei sich geladen. Nach und nach dürften die Beschuldigten dazugestoßen sein - und sollen die Mädchen mit harten Getränken betrunken gemacht und dann ihren wehrlosen Zustand ausgenützt haben.
Mutmaßliche Täter zum Tatzeitpunkt unbescholten
Bei den mutmaßlichen Tätern handelt es sich um Serben, Türken und Österreicher mit Migrationshintergrund. Sie alle waren zum Tatzeitpunkt gerichtlich unbescholten, einige von ihnen wurden aber inzwischen wegen anderer Delikte verurteilt. Zwei von ihnen sollen im Juni 2024 einen 22-jährigen Kosovaren am Bahnhof Bischofshofen mit Tritten und Schlägen lebensgefährlich verletzt haben - und wurden deshalb bereits zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt. Der älteste Beschuldigte wurde zudem für die Verbreitung von IS-Propaganda schuldig gesprochen.
Vier Beschuldigte, die sich geständig zeigten, wurden schon am ersten Verhandlungstag zu unbedingten Haftstrafen von 18 bis 24 Monaten verurteilt, ein fünfter zu fünf Monaten Haft auf Bewährung, er wurde nur wegen der sexuellen Abbildung oder Darstellung Minderjähriger verurteilt. Am Montag wurde ein weiterer Angeklagter als Beitragstäter zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Heute wurde der nicht geständige Älteste zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt, der achte Angeklagte erhielt wegen Filmens der Übergriffe vier Monate Bewährungsstrafe.
(APA/Red)